GS Stöckheim - Sanierung und Erweiterung GTB (Verkehrssicherung) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-204-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Stöckheim - Sanierung und Erweiterung GTB (Verkehrssicherung)
01 Erstellung Verkehrssicherungskonzept/Verkehrszeichenplan
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
01 Erstellung Verkehrssicherungskonzept/Verkehrszeichenplan02 Verkehrssicherung für 2 Bauphasenszenarien über insgesamt ca. 4,5 Jahre03 1 Stk Kabel-Lichtsignalanlage04 1 Stk Baustromanschluss für Lichtsignalanlage
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit Abgabe eines Hauptangebots zugelassen.
Nebenangebote sind für die gesamte Leistung zugelassen. Sie sind deutlich als solche zu Kennzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.