Rahmenvereinbarung über die elektronische Beschaffung von Hygiene- und Verbrauchsartikeln in der Gebäudereinigung der Stadt Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000347
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die elektronische Beschaffung von Hygiene- und Verbrauchsartikeln in der Gebäudereinigung der Stadt Oldenburg
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die elektronische Beschaffung von Hygiene- und Verbrauchsartikeln der Gebäudereinigung abzuschließen.
Dies beinhaltet die Lieferung von Hygiene- und Verbrauchsartikel der Gebäudereinigung unter Verwendung eines internetbasierten Bestellprogramms (E-Procurement) an zur Zeit rund 130 Objekten der Stadt Oldenburg.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Liefermengen handelt es sich um geschätzte Jahreswerte, die auf Grundlage von Verbrauchsdaten basieren. Die Angaben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Der tatsächliche Jahresbedarf kann höher oder geringer ausfallen. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise.
Lieferung von Hygiene- und Verbrauchsartikeln (Reinigungsmittel, Handtuchpapier, Toilettenpapier etc.) an verschiedene Standorte innerhalb der Stadt Oldenburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 a, Zimmer 150, 26121 Oldenburg
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei
der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der
Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.oldenburg.de