Stadt Damme: Neubau HS Damme - Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0046
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Damme: Neubau HS Damme - Sanitärarbeiten
Sanitärarbeiten
Hauptschule Damme
Schützenstr. 6
49401 Damme
270 mtr. SW Grundleitungen;
52 mtr. RW Grundleitungen;
310 mtr. SW Leitungen im Gebäude als schallgedämmtes Kunststoffrohr;
80 mtr. RW Leitungen im Gebäude als schallgedämmtes Kunststoffrohr;
954 mtr. TW Leitungen im Gebäude als Edelstahlrohr;
1 Stück Kompakt - Trinkwasser - Druckerhöhungsanlage;
55 Stück Sanitärobjekte mit Vorwandelementen Trockenbau
Die Auskunftserteilung endet am 16.03.2022 um 16:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug;
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert) bestehend aus:
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung,
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen,
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung;
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung";
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über
die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters und /oder der Führungskräfte des Unternehmens;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischenLeitungspersonal;
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt.
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.