Erweiterung bestehender Endoskope um KI-System
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niels-stensen-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung bestehender Endoskope um KI-System
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in 49124 Georgsmarienhütte beabsichtigten die Erweiterung der vorhandenen Fujifilm Endoskope der 600/700er Serie und des 7000er Systems VP-7000 Prozessor und BL-7000 Lichteinheit um das KI-System „CAD EYE™“ der Fa. Fujifilm Deutschland.
Marienhospital Osnabrück GmbH, Bischofsstraße 1, 49074 Osnabrück
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in 49124 Georgsmarienhütte beabsichtigten die Erweiterung der vorhandenen Fujifilm Endoskope der 600/700er Serie und des 7000er Systems VP-7000 Prozessor und BL-7000 Lichteinheit um das KI-System „CAD EYE™“ der Fa. Fujifilm Deutschland, Niederlassung der Fujifilm Europe GmbH, Heesenstraße 31, 40549 Düsseldorf. Aktuelles Alleinstellungsmerkmal der CAD EYE™ Lösung ist die CE-Zertifizierung als einziger Hersteller für die Polypen-Charakterisierung (CADx – Computer-Aided diagnosis). Dabei wird der Polyp als Hyperplastisch oder Neoplastisch charakterisiert. Diese Funktion wird von der Ärzteschaft im Marienhospital Osnabrück als Ergänzung und Hilfestellung zur Diagnose genutzt. Für diese Funktion wird der Endoskop Lichtmodus BLI (Blue Light Imaging) benötigt. Dieser BLI-Modus ist nur in den Fujifilm Endoskopen der 600er und 700er Reihe integriert. Diese Endoskopserien werden im Marienhospital Osnabrück verwendet.
Die Erweiterung wird an folgendem Standort der Niels-Stensen-Kliniken GmbH eingesetzt:
o Marienhospital Osnabrück GmbH, Bischofsstraße 1, 49074 Osnabrück
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in 49124 Georgsmarienhütte beabsichtigten die Erweiterung der vorhandenen Fujifilm Endoskope der 600/700er Serie und des 7000er Systems VP-7000 Prozessor und BL-7000 Lichteinheit um das KI-System „CAD EYE™“ der Fa. Fujifilm Deutschland, Niederlassung der Fujifilm Europe GmbH, Heesenstraße 31, 40549 Düsseldorf. Aktuelles Alleinstellungsmerkmal der CAD EYE™ Lösung ist die CE-Zertifizierung als einziger Hersteller für die Polypen-Charakterisierung (CADx – Computer-Aided diagnosis). Dabei wird der Polyp als Hyperplastisch oder Neoplastisch charakterisiert. Diese Funktion wird von der Ärzteschaft im Marienhospital Osnabrück als Ergänzung und Hilfestellung zur Diagnose genutzt. Für diese Funktion wird der Endoskop Lichtmodus BLI (Blue Light Imaging) benötigt. Dieser BLI-Modus ist nur in den Fujifilm Endoskopen der 600er und 700er Reihe integriert. Diese Endoskopserien werden im Marienhospital Osnabrück verwendet. Darüber hinaus gewährleistet nur die CAD EYE™ Lösung einen ununterbrochenen Untersuchungsprozess der Ärzte. Das Aktivieren des CAD EYE™ Detektions- und Charakterisierungsmodus ist per Taster am Endoskop möglich. Bei anderen Lösungen wie dem Medtronic GI Genius ist eine Aktivierung/ Deaktivierung nur am Gerät selber möglich, nicht am Endoskop.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers Fujifilm, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gesichtspunkten dazu führen, dass die Niels-Stensen-Kliniken eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist hier der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 GWB einschlägig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.fujifilm.com/de/de/healthcare
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Zu diesem Auftrag wurde bereits eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht (2022/S 030-075515). Diese wird durch die hiesige Bekanntmachung korrigiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html