Freigestellter Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr.
Los 5 - Anne-Frank-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 21 - Grundschule Hallermund
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 31 - Regionbogenschule Weetzen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 33 - Grundschule Großburgwedel
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 42 - Landesbildungszentrum für Blinde
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 52 - Springer Schulen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 67 - Grundschule Uetze und Schulzentrum Uetze
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 125 - Grundschule Dedensen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 131 - Grundschulen Grimsehlweg und Gartenheimstraße
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 132 - Montessori Grundschule Wedemark
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 133 - Freiwind Schule - Freie Schule Mardorf
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Los 134 - CJD Elze (Förderschule ESE)
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag tritt am 01.08.2022 in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres
2023/2024.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2024/2025, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2023 gekündigt wird. Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2025/2026 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).