Ausstellungsgestaltung des Museums Friedland Referenznummer der Bekanntmachung: 0098-DLG/2021-03.220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstellungsgestaltung des Museums Friedland
Für das Museum Friedland soll die Ausstellungsgestaltung (Konzeption/Planung, Umsetzung) vergeben werden.
Das Konzept mit allen inhaltlichen Komponenten wird vom Museum Friedland erstellt und eine Zu-sammenfassung der Kuration ist beigefügt (Anlage "Die Inhalte der einzelnen Ausstellungsbereiche"). Ein strukturierender Entwurf zu allen wesentlichen Teilen wurde hierzu schon erstellt und dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Gesucht wird ein Planungsteam aus Ausstellungsgestaltung, Grafikdesign, Medienplanung und -produktion.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Museum Friedland Bahnhofstraße 2 37133 Friedland
Für das Museum Friedland soll die Ausstellungsgestaltung (Konzeption/Planung, Umsetzung) vergeben werden.
Das Konzept mit allen inhaltlichen Komponenten wird vom Museum Friedland erstellt und eine Zu-sammenfassung der Kuration ist beigefügt (Anlage "Die Inhalte der einzelnen Ausstellungsbereiche"). Ein strukturierender Entwurf zu allen wesentlichen Teilen wurde hierzu schon erstellt und dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Gesucht wird ein Planungsteam aus Ausstellungsgestaltung, Grafikdesign, Medienplanung und -produktion.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Vertrag wird als Stufenvertrag ausgestaltet, bei dem die Leistungen in die Leistungsstufen 1 bis 4 zusammengefasst werden, welche jeweils einzeln beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Vertragsbeginn wird zunächst die Leistungsstufe 1 beauftragt. Der Auftraggeber kann, auch wenn eine Leistungsstufe noch nicht abgeschlossen ist, bereits die nächste Leistungsstufe beauftragen.
Der Vertrag endet automatisch nach Abschluss der jeweils beauftragten Leistungsstufe(n), soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Beauftragung weiterer Leistungsstufen spätestens 4 Wochen vor Abschluss Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Textform. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Nachweise und Referenzen über die in der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) unter Ziffer 1.14, "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Qualifikationen und über die geforderten Erfahrungen des einzusetzenden Personals bzw. der einzusetzenden Projektleitung
- Referenznachweise des Bieters über 3 abgeschlossenen Ausstellungsplanung im musealen Kontext mit einer Bausumme von mind. 1,5 Mio. EUR brutto gem. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
- Nachweis über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziffer 1.14 der Leistungs-beschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
- Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
- Der Bieter hat (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden verfügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot Nachweise über die folgenden geforderten Qualifikationen und über die geforderten Erfahrungen des einzusetzenden Personals bzw. der einzusetzenden Projektlei-tung einzureichen, welche Aufschluss über die erbrachten Leistungen sowie Angaben zum Auftraggeber bzw. Arbeitgeber beinhalten und mit Abbildungen, Kennzahlen und funktionalen Beschreibungen versehen sind, die der Person zuzuordnen sind:
Anforderungen für Gestaltung, Planung, Zeichnungen gemäß CAD Pflichtenheft, öffentliche Vergabe, Bauleitung:
- Eine Person mit Ausbildung Dipl.-Ing. oder Master in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Szenografie, Produktdesign oder vergleichbar. Berufserfahrung mind. 5 Jahre in den genannten Arbeitsbereichen mit mind. 3 entsprechenden einzureichenden Referenzen.
Anforderungen für digitale Medienplanung, Gestaltung, Videobearbeitung, Programmierung interaktiver Anwendungen, Erstellung von Datenbanken CMS, öffentliche Vergabe und Dokumentation:
- Eine Person mit Ausbildung Dipl.-Ing. oder Master Medienwissenschaften oder vergleichbar. Berufserfahrung mind. 5 Jahre in den genannten Arbeitsbereichen mit mind. 3 entsprechen-den einzureichenden Referenzen.
Anforderungen für Grafikdesign, Gestaltung, Druckvorstufe, öffentliche Vergabe und Dokumentation:
- Eine Person mit Ausbildung Dipl.-Ing. oder Master Kommunikationswissenschaften oder vergleichbar. Berufserfahrung mind. 3 Jahre in den genannten Arbeitsbereichen mit mind. 3 ent-sprechenden einzureichenden Referenzen.
Darüber hinaus muss der Bieter 3 abgeschlossene Ausstellungsplanungen im musealen Kontext mit einer Bausumme von mind. 1,5 Millionen EUR brutto in Form von Referenzen seines Unternehmens nachweisen. Bei allen Projekten sind gestalterische und planerische Leistungen wie in den Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) unter Ziffer 4. genannten Leistungsstufen 1 bis 4 beschrieben nachzuweisen. Bei mind. 2 Projekten ist die Entwicklung von digitalen medialen Anwen-dungen erforderlich.
In den Referenznachweisen des Bieters zum Unternehmen müssen folgende Angaben enthalten sein:
Projektbezeichnung, Ort, Art der Maßnahme, Entwurfsverfasser (Name), Projektleiter (Name), Auftraggeber (Name; öffentlich oder privat), Projektdauer / Bauausführung Projektdauer, Bauausfüh-rung, Gesamtkosten inkl. MwSt., Kostenfeststellung, Umfang der eigenen Leistung, projektbezogenes und aussagekräftiges Referenzschreiben mit Angaben zu Terminen und Kosten, Ansprechpartner des AG sowie weitere Informationen zur Maßnahme.
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDENP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/