Umbau der ehemaligen Theaterwerkstätten zu einem Bürohaus für die Region Hannover
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wb-theaterwerkstaetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der ehemaligen Theaterwerkstätten zu einem Bürohaus für die Region Hannover
Die Region Hannover beabsichtigt den Umbau der historischen Theaterwerkstätten in der Maschstraße in Hannover zu einem modernen Bürogebäude mit ergänzenden Nutzungen. Hierbei ist die Planung zukunftsweisender flexibler Bürokonzepte im Einklang mit dem denkmalgerechten Umgang der rund hundertjährigen Bausubstanz wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Von hoher Bedeutung ist außerdem ein nachhaltiges Energiekonzept. Bei der späteren Umsetzung sind intensive Nutzerbeteiligungen und Moderationen gewünscht, die durch den beauftragten Planer zu leisten sind.
Die anrechenbaren Kosten auf der Grundlage einer Grobkostenannahme betragen rund ca. 22 Mio € (netto).
Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2. RPW 2013 bei der Umsetzung des Projektes einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2021, mindestens mit den LPH 2-5, beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten/Architektinnen sowie Innenarchitekten/Innenarchitektinnen (in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten/Architektinnen). Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber überschreitet, auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter (i.F. Auslober) behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Nachweise (Formblätter).
Bewerbergemeinschaften füllen den Bewerbungsbogen gemeinsam aus und legen die geforderten Anlagen und Nachweise bei. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
Die Bewerbung muss form- und fristgerecht eingehen. Der Auslober wendet die §§ 56 u. 57 VgV an;
III. 1.10.1.2) Mindestkriterien, die die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers betreffen:
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind (gem. Formblatt);
b) Bestätigung der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“/"Innenarchitekt/in" gemäß § 75 Abs. 1, 3 VgV zu führen (s. u.III.2);
c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister;
d) Eigenerklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Ziffer III. 1.10.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
III.1.10.1.3 Fachliche Mindestkriterien:
Referenzen über die Planung von 2 Projekten (Ref. A-B inkl. Auftraggeber-Bescheinigung), bei denen die folgenden Anforderungen (e-k) erfüllt sein müssen:
e) Mind. eine Referenz A-B entspricht mind. der Honorarzone III (§35 bzw. §40 HOAI 2021 od. vergleichbar);
f) Mind. Referenz A umfasst einen der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Umbau in denkmalgeschütztem Bestand, Referenz B kann auch einen Neubau umfassen;
g) Eine Referenz beinhaltet innovative Büro-/Arbeitswelten (Neu- oder Bestandsumbau);
h) Die Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, die Fertigstellung darf nicht vor dem 31.12.2011 liegen;
i) Referenzprojekt C beinhaltet Erfahrungen mit Nutzerbeteiligungen. Auch wenn dieser Prozess innerhalb der Referenzen A-B stattgefunden haben sollte, ist er als Referenz C gesondert darzustellen;
j) Die Referenzprojekte A und B sind auf den beizufügenden Referenzblättern mit Lageplan, einem typischen Grundriss und in Fotos (innen/außen -keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen, bei Ref. C ist der Nutzerbeteiligungsprozess schriftlich und ggfs. grafisch nachvollziehbar zu beschreiben;
k) Die Referenzprojekte sind auf den beizufügenden Referenzbögen zu beschreiben und ergänzend bspw. mit Lageplan, mit einem typischen Grundriss und in Zeichnungen oder Fotos (keine Renderings) in einem Projektblatt (1 DIN A4 quer) in ihrem Umfeld darzustellen.
Fremdprojekt/e:
Es ist möglich, sich mit Referenzen zu bewerben, die die verantwortlichen Personen des Bewerbers in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Dritten erarbeitet haben (Fremdprojekt/e). Eine Bestätigung ist durch den ehemaligen Arbeitgeber nachzuweisen. Auch die „Fremdprojekte“ müssen die o. g. Anforderungen an die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o.g. Anforderungen lediglich durch die „Fremdprojekte“ erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes fertiggestelltes Projekt (Referenzprojekt D) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers dient.
Zur Auswahl siehe Ziff. VI.3
Architekten und Architektinnen. Innenarchitekten und Innenarchitektinnen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Architektinnen zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung sämtlicher Arbeiten erfolgt - vorbehaltlich Preisrichtervorgespräch - gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke:
• Architektonische und innenräumliche Qualität
• Umgang mit dem Baudenkmal
• Programm- und Funktionserfüllung
• Technische Realisierbarkeit
• Energiekonzept
• Wirtschaftlichkeit
1. Preis 65.000,-- €
2. Preis 45.000,-- €
3. Preis 30.000,-- €
Anerkennungen 18.000,-- €
Summe 158.000,-- €
Falls der Wettbewerbsteilnehmer in Deutschland steuerpflichtig ist, zusätzlich 19% MWSt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Qualitative Auswahlkriterien:
Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Wettbewerb zugelassen werden sollen, entscheidet der Auslober anhand folgender Auswahlkriterien u. mithilfe eines Punktesystems über die Teilnahme:
Der Auslober entscheidet anhand der architektonisch-innenarchitektonischen Qualität des/der Referenzprojekts/e (III.1.10.1.2) auf Grundlage der Projektblätter mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium des Auslobers mit Beratung durch von dem Auslober unabhängigen Architekt/in (Berater). Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag = 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied d. Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig, d. h. der Auslober macht sich die Beurteilung der Berater zu Eigen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen.. Darstellungs-/Beschreibungsmängel in den Referenzunterlagen können zu Minderbewertungen führen.
VI.3.2) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Innenarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Verhandlungsverfahren:
Im anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den zu den Verhandlungen aufgeforderten Preisträgern
folgende Nachweise verlangt — Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig:
a) Mind. 2 festangestellte Architekten/innen, Dipl.-Ing. Architektur, M.Sc., B.Sc. od. vergl. (einschl. Büroinhaber);
b) Nachweis verantwortlicher Tätigkeit d. Projektleiters i. LPH 3 - 4, Teilen von 5 (Leitdetails) u. Teilen von 8 („künstlerische Oberleitung") in mind. 2 Projekten;
c) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 3 000 000 für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr.
Die Vergabeunterlagen inkl. der den Verhandlungen zugrunde gelegten Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. Das Wettbewerbsergebnis wird angemessen berücksichtigt.
Der Ausrichter behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Der Ausrichter wird gemäß Ziff. 8.2. RPW 2013 bei der Umsetzung des Projektes einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013, mindestens mit den LPH 2-5, beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html