Friedhofspflege
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Friedhofspflege
Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt die Bestattungsarbeiten sowie die Pflegearbeiten auf den drei städtischen Friedhöfen (Osterfeldfriedhof, Waldfriedhof, Friedhof Hannoversche Straße) zu vergeben
Bestattungsarbeiten
Zu den Aufgaben zählen:
- Erdarbeiten (Ausheben der Gräber)
- Bodenlieferung
- Abrissarbeiten
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Zur wirksamen Ausübung dieser Verlängerungsoption hat die entsprechende Erklärung in Schriftform bis zum 31.12.2023 (erste Verlängerung) bzw. 31.12.2024 (zweite Verlängerung) gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Zu den Aufgaben zählen:
- Grünflächenpflege
- Gehölzerpflege
- Wegepflege
- Winterdienst
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Zur wirksamen Ausübung dieser Verlängerungsoption hat die entsprechende Erklärung in Schriftform bis zum 31.12.2023 (erste Verlängerung) bzw. 31.12.2024 (zweite Verlängerung) gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Freistellungsbescheinigung
Los 1: Nachweis über die Einhaltung der Fertigstellung von 2 Tagen nach der Beauftragung bei Bestattungsarbeiten.
Los 2: Nachweis über die Einhaltung der Fertigstellung von 2 Stunden nach der Beauftragung bei Pflegearbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 Quartal 2026
Aufträge können auch schriftlich oder telefonisch erteilt werden.
Abrechnung erfolgt monatlich.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland