Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD) Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10114116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD)
Aufgrund der momentan beschränkten Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten der IT-Infrastruktur in der BGR wurde das Ziel formuliert, Infrastruktur und Softwareleistungen für Anwendungen der Geodateninfrastruktur der BGR (GDI-BGR) außerhäusig in einer Cloud zu hosten und zu betreiben. Dies basiert auf den im Rahmen des Geologiedatengesetzes (GeolDG) zu erwartenden Lieferungen großer Datenmengen von aktuellen, aber auch von vergangenen Geologischen Untersuchungen. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der BGR, die sich aus dem GeolDG ergeben, muss eine hochverfügbare, sichere, sowie im Up- und Download leistungsstarke IT-Infrastruktur verfügbar sein, um diese gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus sind im Projekt Bodenbewegungsdienst (BBD) sehr hohe Hardwareanforderungen entstanden, die auch am besten mit Hilfe einer Cloud-Lösung bedient werden. Hier werden große Punktdatenmengen über mehrere Server als Vektortiles bereitgestellt und bei Bedarf auch ausschnittsweise zum Download angeboten. Es wird in den konkreten Serveranforderungen zwischen BBD und GeolDG unterschieden. Nach positiven Verlauf des Betriebes in der Cloud sollen weitere Anwendungen der GDI-BGR beim Cloudanbieter gehostet werden können.
Ziel der Nutzung einer externen Cloud-Infrastruktur ist die einfachere Skalierbarkeit von Hardwareressourcen und eine höhere Bandbreite zum Up- und Download von Daten im Sinne des GeolDG.
Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD) für die Dauer von drei Jahren (s.a. Ausführungen unter Ziff. II). Die Anforderungen im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliches Terabyte Plattenplatz (Punkt 4, 13d der Leistungsbeschreibung) nach Bedarf und gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber im geschätzten Umfang von 20 Terabyte für 3 Jahre Vertragslaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder BSI C5 Zertifizierung oder jew. gleichwertig:
Der Bieter hat einen Nachweis über
- seine aktuell gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig
oder
- eine aktuell gültige Zertifizierung der Erfüllung des BSI C5 Standard oder gleichwertig
zu erbringen.
Beruft sich ein Bieter auf eine gleichwertige Zertifizierung, muss er mit seinem Angebot die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder BSI C5 Zertifizierung für den Auftraggeber schlüssig und nachvollziehbar nachweisen. Eine einfache Erklärung oder ein allgemeiner Hinweis auf Unterlagen reicht nicht aus.
Die Gleichwertigkeit setzt zudem voraus, dass ein Zertifikat eines unabhängigen externeren Auditors vorliegt.
Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder BSI C5 Zertifizierung oder jew. gleichwertig muss auch von Unterauftragnehmern und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorliegen, wenn sie die ausgeschriebene Leistung vollständig oder in Teilen erbringen sollen.
2. Referenzen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Referenzen über ausgeführte bzw. laufende Aufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Mindestens drei Referenzen mit dem Inhalt „Überlassung einer Cloud Infrastruktur“.
- Eine Referenz bezogenen auf einen laufenden Auftrag wird nur dann anerkannt, wenn die bereits erbrachte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.