Aufstockung und Kernsanierung der Justus-von-Liebig-Schule in Vechta (Kolpingstraße 17 - 49377 Vechta)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung und Kernsanierung der Justus-von-Liebig-Schule in Vechta (Kolpingstraße 17 - 49377 Vechta)
Zimmererarbeiten, Rohbau- und Abbrucharbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Metallbauarbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten, Gebäudeautomations- und Elektroinstallationsarbeiten, Garten-/Landschaftsbau, Gebäudeausstattung.
Justus-von-Liebig-Schule
Kolpingstraße 17
49377 Vechta
Die folgenden aufgeführten Gewerke werden sukzessive einzeln ausgeschrieben:
- Gerüstbauarbeiten: Liefern und Herstellen von Gerüsten inkl. Treppenturm, Lastenaufzug, Abfangungen, Abplanungen;
- Bauschild: Herstellen, aufstellen und nach Bauzeit wieder abbauen;
- Rohbau-, Erd- und Abbrucharbeiten: für Rückbau der Bestandsfassade und Herstellung einer neuer Klinkerfassade; Einbau einer Sockeldämmung, Herstellung einer Betonwand/-scheibe für eine außenliegende Stahl-Fluchtreppenanlage, Baustelleneinrichtung inkl. Kran, Hochziehen eines Fahrstuhlschachtes;
- Blitzschutzanlage: Erneuerung der kompletten Blitzschutzanlage;
- Zimmerer- und Abbrucharbeiten: für Rückbau des Bestandsdaches und Aufstockung eines Staffelgeschosses in Modulbauweise mit komplett vorgefertigten Außenwand- und Fassadenmodulen, Innenwandmodulen. Dachelementen;
- Dachdeckerarbeiten: Flachdachabdichtungen herstellen, einbauen von RWAs und Oberlichtern und sonstigen Einbauten , Klempnerarbeiten;
- Stahlbauarbeiten: Herstellen einer Fluchttreppenanlage aus Stahl;
- Metallbauarbeiten: Liefern und Einbauen von Alu-Fenster, Ausbau von Bestandsfenstern, Brandschutz-Innenelementen, Automatiktüranlagen;
- Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten: fachgerechter Ausbau und Entsorgung von Schadstoffen; im Bestandsklassentrakt (u. a. KMF, teerhaltige Bauteile) sowie vollständiger Abbruch des Bestandsklassentraktes (Bodenbeläge, Wandbeläge, abgehängte Decken, Türen und Zargen...);
- Trockenbauarbeiten: abgehängte Akustikdecken, Vorwände, leichte Trennwände, Brandschutzwände, Brandschutzdeckenverkleidungen herstellen;
- Tischlerarbeiten: Raumtrennwände mit Öffnungselementen, Innentüren, innenliegende Fensterbänke, WC-Trennwände herstellen;
- Bodenbelagsarbeiten: PVC-/Vinyl-Bodenbeläge einschl. spachteln und schleifen, Sauberlaufmatten;
- Fliesen-/Betonwerksteinarbeiten: Fliesenbeläge in Fluren, WC-Anlagen, Treppenhäusern;
- Malerarbeiten: Spachtelung und Oberbeschichtung von Wänden und teilweise Decken;
- Innenputzarbeiten;
- Heizungsarbeiten: Deckenheizstrahlplatten in den Unterrichtsräumen;
- Lüftungsarbeiten: Luft-Wärmepumpe und Einzel-Lüftungsgeräte in jeder Klasse;
- Sanitärarbeiten: Erneuerung der Sanitäranlagen;
- Gebäudeautomations- und Elektroinstallationsarbeiten, PV-Anlage;
- Garten-/Landschaftsbau;
- Gebäudeausstattung: Möbel;
- Fachraumausstattungen: Naturwissenschaften Chemie/Physik/Vorbereitung;
- Fachraumausstattungen: Küchen, Hauswirtschaftsräume, Frieseure, Gastronomie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.