Werkschutzdienst auf dem Bergwerksgelände Gorleben Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV2-22-01-Wsch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkschutzdienst auf dem Bergwerksgelände Gorleben
Werkschutzdienst auf der Bergwerksanlage Gorleben
29475 Gorleben
Durchführung des Werkschutzdienstes auf der Bergwerksanlage Gorleben für den Zeitraum 01.02.2023 bis 31.01.2025 mit Verlängerungsoptionen für 3 x 12 Monate.
Die Bewachung des Bergwerksgelände hat durchgängig, rund um die Uhr zu erfolgen. Zusätzlich zu dem Werkschutzpersonals sind Heilgehilfen/Rettungssanitäter zu stellen.
3 x 12 Monate
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u. Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmens- u. Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind u. zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstrukur, das Aus-und Weiterbildungsmanagement und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 6 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht nachfolgendem Punktesystem ab 6 Mio. EUR = 1 Punkt, ab 10 Mio. EUR = 2 Punkte und gehen zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei der Mitarbeiterstruktur sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresmittel mind. 200 eigene Vollzeitkräfte im Werkschutzbeschäftigt haben. Die Anzahl der eigenen Vollzeitkräfte wird wie folgt bewertet: bis 200 Mitarbeiter = 1 Punkt, über 500 Mitarbeiter = 2 Punkte und gehen zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Aus. und Weiterbildungsmanagement: Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wird nach einem Punktesystem von 0 (ungenügend) bis 5 (sehr gut) bewertet und geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre zu erbringen. Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal einer DIN A4 Seite vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Anzahl der Werkschutzmitarbeiter, Ansprechpartner der Auftraggeber, und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt Erfahrungen mit der Werkschutztätigkeit besonders sensibler Objekte voraus. Die Referenzen sollen möglichst über folgende Merkmale verfügen: - Anlagen nach Atomgesetz (AtG) oder ähnlich sensible Objekte (wie z. B. Chemieanlagen, Raffinerien, Flughäfen oder Anlagen mit vergleichbaren Anforderungen an die Anlagensicherung). Die Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang bewertet. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nachfolgendem Punktsystem:
— 0 Punkte: nicht vergleichbares Referenzobjekt,
— 1 Punkt: nur annähernd vergleichbares Referenzobjekt,
— 2 Punkte: mit geringen Einschränkungen vergleichbares Referenzobjekt,
— 3 Punkte: vergleichbar sensibles Referenzobjekt,
— 4 Punkte: vergleichbares Objekt besonderer Qualität, Anlage nach AtG.
Das Fehlen eines Referenzschreibens führt zur Abwertung um jeweils 1 Punkt. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzengehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars zu erfolgen. Das Bewerbungsformular ist beim Ausschreibungsportal "Subreport" unter E59373728 (s.a. Punkt I.3 der Veröffentlichungen) in elektronischer Form erhältlich. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden.
Diese sind:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Gewerbeerlaubnis,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Gewebezentralregisterauszug,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Mitarbeiterstruktur.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Leistungen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Bei nicht präqualifizierter Bewerber sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
— Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Versicherungsbescheinigung bzw. Deckungsbestätigung für den Auftragsfall (Deckung mind. 5. Mio. EUR jeweils für Personenschäden und Sachschäden).
— Aus- und Weiterbildungsmanagement,
— Nachweis einer VdS anerkannten Alarm- und Notrufzentrale,
— Angabe, ob ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9001 oder gleichwertig existiert,
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen/Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen istder nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.