Erweiterung Schulzentrum Duderstadt // TGA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/118/ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisgoettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Schulzentrum Duderstadt // TGA ELT
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, das Schulzentrum Duderstadt, bestehend aus dem Eichsfeld-Gymnasium, der Heinz-Sielmann-Realschule und der Pestalozzi-Schule, zu erweitern. Ein Architektenwettbewerb hierzu wurde im Januar 2022 entschieden, das Konzept des ersten Preises soll nun umgesetzt werden.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) erbringt.
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Das Projekt hat eine BGF R von ca. 6.500 qm.
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Eine Zertifizierung des Projektes (BNB, DGNB) ist denkbar. Auf den Dachflächen ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen. Der erzeugte Strom wird sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau verbraucht. Im Zusammenhang mit den Versorgungskonzepten und der Photovoltaikanlage sind mögliche Fördermaßnahmen zu berücksichtigen.
Göttingen Friedländer Weg 33-43 37085 Göttingen
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Schulstandort Auf der Klappe in Duderstadt eine bedarfsgerechte Erweiterung für die drei Duderstädter Schulen Eichsfeld- Gymnasium, Heinz-Sielmann-Realschule und Pestalozzi- Schule zu errichten.
Diese soll zum einen den aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der Schüler:innenzahlen zusätzlich entstehenden Raumbedarf des Eichsfeld-Gymnasiums (EGD) und der Heinz-Sielmann-Realschule (HSR) abdecken sowie zum anderen die Auflösung der derzeitigen Außenstellen des Gymnasiums (EGD Junior) in der Christian-Blank-Straße 15 und der Pestalozzi-Schule, Förderschule Geistige Entwicklung (GE) am Euzenberg ermöglichen.
Diverse Unterrichtsräume mussten aufgrund des über die Jahre gewachsenen Raumbedarfs der Einrichtungen in den vergangenen Jahren ausgelagert werden. Zum einen wurden Räume an unterschiedlichen Standorten angemietet, zum anderen wurden Behelfsbauten bereit gestellt, um den Unterricht weiter durchführen zu können. Mit dem oder den Neubau(ten) sollen diese und zukünftige Raumbedarfe nun gebündelt an einem Ort gedeckt werden.
Ein Ziel ist es, den Neubau gleich zu Beginn als inklusive Schullandschaft zu entwickeln. Um dies zu erreichen, wurde in einer vorgeschalteten Phase 0 herausgearbeitet, wie der Neubau gemeinschaftlich genutzt werden kann und wo eine klare räumliche Trennung für bestimmte Bedarfe gegeben sein sollte.
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In einem Wettbewerb wurde bereits ein Team aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen für die Realisierung des Erweiterungsbaus und der umgebenden Freianlagen gefunden, dessen Konzept nun umgesetzt werden soll.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
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Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
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MINDESTANFORDERUNGEN:
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WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Mindestanforderung: 300.000,- Euro p.a. im Mittel
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TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 46 VgV)
1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
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2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 55 HOAI, mind. Übergabe an den Betreibenden) muss im Zeitraum von Januar 2016 bis Januar 2022 liegen.
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Projekt // Technische Ausrüstung
Mindestens ein Neubauprojekt in den Anlagengruppen 4 und 5 § 53 HOAI komplett in den Leistungsphasen 1, 2 und 3 sowie 5 bis 9 nach HOAI § 55 für eine/n öffentliche/n Auftraggeber:in gem. § 99 GWB erbracht und abgeschlossen.
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Weiteres zur Bewertung und Gewichtung der Auswahlkriterien ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber:innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerbendenform dies vorsieht;
Bewerber:innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der/die Bewerbende bzw. die Bewerbendengemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 300.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 55 HOAI vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
Mindestens ein Neubauprojekt in den Anlagengruppen 4 und 5 § 53 HOAI komplett in den Leistungsphasen 1, 2 und 3 sowie 5 bis 9 nach HOAI § 55 für eine/n öffentliche/n Auftraggeber:in gem. § 99 GWB in den letzten fünf Jahren erbracht und abgeschlossen.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in, Fachrichtung Elektrotechnik, zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur:in, Fachrichtung Elektrotechnik, tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietendengemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietendengemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die/der Auftragnehmer:in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRZQQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreisgoettingen.de