Herstellung von Drucksachen - Los 1: Geheftetes und Geklebtes Referenznummer der Bekanntmachung: 1262/21/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Drucksachen - Los 1: Geheftetes und Geklebtes
Das Bundesamt für Strahlenschutz benötigt einen neuen Rahmenvertragspartner zur Herstellung von Drucksachen zur Unterrichtung der Bevölkerung, Schulen uvm.
Los1 : Geheftetes und Geklebtes
Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Los 1. Für das Los 2 schauen Sie bitte in die Vergabeunterlagen des Verfahrens 1263/21/001 und nutzen die Teilnahme auf der e-Vergabeplattform des Bundes.
Eine gleichzeitige Bewerbung eines Unternehmens auf beide Lose ist grundsätzlich möglich.
Für alle Druckerzeugnisse gelten die allgemeinen Angaben des jeweils geltenden BfS Corporate Design-Katalogs. Des Weiteren müssen die Druckerzeugnisse den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ DE-UZ195 (Erfüllung der Kriterien bis Stand 12/2021 ausreichend, die Einhaltung der neuen Vergabekriterien ab 1/2022 werden nicht erwartet) entsprechen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien sind: Einsatz von Papieren, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, Einsatz von Farben/Lacken/Klebstoffen, die sich leicht von Papierfasern lösen (bei UV i.d.R. nicht möglich), ein Gefahrstoffverzeichnis und eine Lösemittelbilanz. Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.
Für den reinen Druck wird vom BfS ein druckfähiges PDF zur Verfügung gestellt.
Satz- und Layoutarbeiten sind bei Bedarf durchzuführen. Für sie gilt der jeweils aktuelle Corporate Design-Katalog des BfS. Für die Satz- und Layoutarbeiten liefert das BfS alle Rohdaten digital oder als Aufsichtsvorlagen.
Die Produkte müssen auf IGEPA - Circle offset Premium white produziert werden. Sollte dieses Papier am Markt nicht mehr verfügbar sein, ist ein ähnliches Ersatzpapier zu empfehlen, welches die gleichen Standards erfüllt (100% Recycling, ungestrichen, FSC zertifiziert, Blauer Engel, CIE 145 Weiße).
Für den Druck ist durch den AN ein Zertifikat über „CO2 kompensierten Druck“ zu erwerben. Das entsprechende Logo ist dem BfS als JPG oder PDF zuzustellen, damit es ins Layout eingebunden werden kann. In Ausnahmefällen muss der AN das Logo in die Daten einfügen.
Die Verarbeitung beinhaltet in der Regel immer: beschneiden, falzen, Klebebindung oder Heftung, Inhalt breit überklebt in 4x gerilltem Umschlag eingehängt.
In der Regel handelt es sich um 4-farbig Euroskala Druck.
Einige Druckerzeugnisse werden perforiert. Weiteres zu den Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
In sehr seltenen Ausnahmefällen muss die Lieferung innerhalb von 120 Stunden nach Auftragsklarheit erfolgen.
Vor Drucklegung ist dem BfS bzw. dem Kreativdienstleister des BfS ein digitaler, farbverbindlicher Proof vorzulegen. Auf Wunsch wird ein farbverbindlicher Proof per Post verschickt.
Dem BfS ist nach Drucklegung unaufgefordert, sofern Satzarbeiten durchgeführt wurden, eine Indesign Datei (kompatibel mit CS6) zu überlassen. Bei Bedarf ist dem BfS eine barrierefreie Acrobat-Datei in internetfähiger Auflösung zu überlassen.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist über den Zeitpunkt der Lieferung zu informieren.
Die Druckerei bietet eine Mindesterreichbarkeit werktags von 9 bis 16 Uhr. Sie reagiert innerhalb 48 Stunden auf Anfragen vom BfS.
Für die Details wird auf die Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Losvergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung von Drucksachen - Los 1: Geheftetes und Geklebtes
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.