Psychosoziales Coaching Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-region-hannover.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Psychosoziales Coaching
Bei der Durchführung des Psychosoziales Coaching handelt es sich um eine Dienstleistung bei der Personal des Auftragnehmers in den jeweiligen Standorten des Jobcenter Region Hannover eingesetzt wird.
Hannover
Psychosoziales Coaching an Standorten des Jobcenter Region Hannover
Es besteht die Möglichkeit die Dienstleistung über zwei Optionen jeweils um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Psychosoziales Coaching
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mhh.de/kliniken-und-spezialzentren/klinik-fuer-psychiatrie-sozialpsychiatrie-und-psychotherapie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPRRJRK
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.