Energieliefer-Contracting-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 30200-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiefelstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiefelstede.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiefelstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiefelstede.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefer-Contracting-Leistungen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Durchführung von Energieliefer-Contracting für das Neubaugebiet Grote Placken der Gemeinde Wiefelstede. Der Nutzwärmebedarf für alle Liegenschaften beträgt ca. 2.500 MWh/a.
Die jährlichen Jahreswärmebezugskosten belaufen sich auf rund ca. [Betrag gelöscht] Euro / a.
26215 Wiefelstede
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre ( Grundvertragslaufzeit) und der Gestattungsvertrag soll über 25 Jahre abgeschlossen werden.
Beginn der Laufzeit soll September 2022 ( nach finaler Rücksprache) sein. Das Ende der Laufzeit ist im Jahr 2047.
Geschätzter Wert ist [Betrag gelöscht] Euro / a.
Die Gemeinde Wiefelstede schreibt Energieliefer-Contracting-Leistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Umsetzung eines energieeffizienten, CO2-sparenden und wirtschaftlichen Wärmeversorgungskonzepts für das Neubaugebiet „Grote Placken“: Hierbei ist für die Gebäude der Wärmebedarf über ein Nahwärmenetz zu decken, welches zentral in einer zu errichtenden Heizzentrale gespeist wird. Die zukünftige Wärmeversorgung ist jeweils auf den prognostizierten Energiebedarf auszulegen. Der Nutzwärmebedarf für alle Liegenschaften beträgt ca. 2.500 MWh/a. Lieferbeginn ist im Rahmen des Projektbeginnes gesondert zu vereinbaren. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren (Grundvertragslaufzeit).
Der Auftragnehmer (Contractor) setzt auf eigenes Risiko Kapital und Know-how der baulichen und anlagentechnischen Ausstattung der Liegenschaften ein. Der Energiedienstleister plant und finanziert die technischen Maßnahmen und setzt diese um. Zudem kümmert er sich um die energieeffiziente Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Wärmelieferung während der Vertragslaufzeit.
von 5 Jahren
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre ( Grundvertragslaufzeit) und der Gestattungsvertrag soll über 25 Jahre abgeschlossen werden.
Beginn der Laufzeit soll September 2022 ( nach finaler Rücksprache) sein. Das Ende der Laufzeit ist im Jahr 2047.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
1. Vorbemerkungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters des zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente:
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
• Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
• Eigenerklärung zur Eintragung in einer Berufsgenossenschaft,
• Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. Januar 2021; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen
aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Die Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Bezüglich Umsatz:
Der im Bereich Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting erzielte Umsatz (Summe dieser Bereiche ist ausreichend) muss in den letzten 3 Geschäftsjahren bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a zzgl. MwSt. liegen. Maßgebend ist der Mittelwert des Umsatzes bei Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting-Maßnahmen der letzten 3 Geschäftsjahre. Als vertragliche Grundlage müssen Einspargarantie- oder Energielieferverträge mit einer vergleichbaren Risikoübernahme wie z. B. im DENA-Leitfaden gedient haben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz erfüllt.
• Bezüglich Versicherung
Es werden folgende Mindestdeckungssummen verlangt:
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: 5 Mio. EUR,
Vermögensschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der jeweiligen Mindestdeckungssumme..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte, Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die durchschnittlich jährlichen Beschäftigten im Bereich Contracting,
• Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Energiespar- oder Energieliefer-Contracting aus den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2017)
Referenzen müssen sich auf vergleichbare Energiespar- oder Energieliefer-Contracting-Projekte beziehen, die der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bisher im Zeitraum 2017-2021 (entscheidend ist der Beginn der Hauptleistungsphase, also der Beginn der Wärmelieferung) realisiert hat. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht erwünscht. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestreferenzen erfüllt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Bezüglich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang (Einspargarantie- oder Energieliefervertrag) mit einem Mindestinvestitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. MwSt. je Projekt.
Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil am Investitionsvolumen mindestens 50 %, also [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Die Erklärungen über Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
• Auftraggeber/Kunde, Ort, Land,
• Kurze Beschreibung des Auftrags,
• Information, ob Energiespar-Contracting (ESC),
• Information, ob Energieliefer-Contracting (ELC),
• Information, ob ausgeführt als Arbeitsgemeinschaft,
• Anteil am Auftragswert als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft in % und Euro,
• Auftragswert in Euro netto.
• ELC: Summe aus Grund- und Arbeitspreis über die Vertragsdauer;
• ESC: Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit
• ESC: Wert der Einsparungen (Energie sowie Wartungskosten) pro Jahr in Euro netto,
• ELC: Wert der Energielieferungen (Grund- und Arbeitspreis) pro Jahr in Euro netto,
• Wert der Investitionskosten insgesamt in Euro netto,
• Höhe der Investitionen durch den Bieter bei Arbeitsgemeinschaft in % und Euro netto, Beginn und Ende der Hauptleistungsphase. (MM/JJJJ)
• Wesentliche Maßnahmen:
Erneuerbare Energien Art und Deckungsgrad
KWK: kWel
Deckungsgrad Wärmeenergie
Gesamtwirkungsgrad
• Ansprechpartner/Telefonnummer
• Vertragsgrundlage
• Zur Erklärung und Verdeutlichung der Referenzen für den Auftraggeber ist vom Bewerber zudem auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eine Beschreibung (Arial, Schriftgröße 10) der Referenzobjekte vorzulegen..
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Covid-19 Viren beziehen wir uns bezüglich der Durchführung eines Eröffnungstermins auf den § 3 Abs. 4 der NWertVO. Somit sehen wir aus gesundheitlichen Gründen davon ab, dass Vertreterinnen und Vertreter von Bietern am Eröffnungstermin teilnehmen. Da die Türen des Rathauses geschlossen sind, stecken Sie Ihr Angebot bitte in den Postkasten.
Ort: Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede.
Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Covid-19 Viren beziehen wir uns bezüglich der Durchführung eines Eröffnungstermins auf den § 3 Abs. 4 der NWertVO. Somit sehen wir aus gesundheitlichen Gründen davon ab, dass Vertreterinnen und Vertreter von Bietern am Eröffnungstermin teilnehmen. Da die Türen des Rathauses geschlossen sind, stecken Sie Ihr Angebot bitte in den Postkasten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445858035 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Die Bewerber haben alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.