Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/hameln
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das in den Sana Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont/Sana Klinikum Hameln GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), I.S.H.MED genannt, der Fa. Cerner Health Services Deutschland GmbH
Hameln
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das in den Sana Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont/Sana Klinikum Hameln GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), I.S.H.MED, der Fa. Cerner Health Services Deutschland GmbH Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:
- Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- u. Behandlungsdokumentation inklusive einer umfassenden digitalen Sturzdokumentation.
- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation.
- Einführung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit.
- Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen.
- Einführung einer digitalen Fieber- u. Verlaufskurve.
- Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Sana Klinikum Hameln ist das KIS der Fa. Cerner im Einsatz. Der Leistungsumfang desselben soll nun mit Beschaffung 1) einer elektron. Patientenakte (EPA) sowie 2) eines Medikationsmanagementsystems ergänzt werden.
1): In der EPA werden Daten aus der Dokumentation von den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen z. Krankheitsverlauf u. die Medikation (Kurve) zusammengefasst dargestellt. Viele dieser Informationen u. Daten, wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder d. Arztbrief, werden bereits im KIS erfasst. Diese Daten müssen an d. EPA fehlerfrei sowie ohne zeitl. Verzögerungen u. Redundanzen übermittelt werden können. Umgekehrt sind umfangr. Informationen aus d. EPA an d. KIS zu übermitteln. Hierbei handelt es sich u.a. um Anforderungen v. Untersuchungen, Diagnosen u. Therapiedaten u. relevante Informationen für d. Abrechnung mit d. Kostenträgern. Eine permanente u. in Echtzeit synchronisierte Verfügbarkeit aller aktuellsten Pat.-Daten u. -informationen sowohl im KIS als auch in d. EPA ist notwendig. Um diese Funktionalitäten zu gewährleisten ist ein unterbrechungs- u. verzögerungsfreier, bidirektionaler Datenaustausch unabdingbar.
2) Im Medikationsmanagement werden d. Daten d. Medikation eines Patienten über d. gesamten Behandlungsprozess (v. Aufnahme bis Entlassg.) geführt. Zum akt. Zeitpunkt hat die Fa. Cerner auf Basis d. aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für d. Auftraggeber (=AG) notwendigen Teilmodule des KIS integriert u. bietet keine spezifizierten Schnittstellen an, um eine vergleichb. Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich d. Medikation, die in alle Prozessschritte d. Behandlung u. alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig u. eine notw. Voraussetzg. für den sicheren u. wirtschaftl. Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne d. Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie z. Sicherstellung d. Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezog. Daten eines Patienten über d. Gesamtprozess.
Grundlegend sieht der AG in einer Interoperabilität zw. dem KIS, der EPA u. dem Medikationsmanagement folgende Risiken:
- Fehlende, fehlerhafte od. in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Pat.-Daten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess u. im schlimmsten Fall zur Gefährdung d. Patientensicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe d. Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich d. Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich d. Bedienkompetenz der Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedl. Funktionalitäten verteilt (Risiko v. Bedien- u. Eingabefehlern).
- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchr. u. kompatible Anpassung v. zwei Systemen, die eine zusätzl. Fehlerquelle aufgr. v. Inkonsistenzen einführt.
- Die notw. Schnittstellenpflege bei d. Anbindung v. Drittsystemen für EPA u. Medikation führt zu erhöhtem Betriebsaufwand. Grundsätzl. führen alle Schnittstellen zu Drittsystemen wg. des hohen techn. u. finanz. Aufwands zu Kostensteigerungen.
- Der korrekte KIS-Import u. -Export v. Medikationsdaten u. den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert u. müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst u. über d. Betriebszeit gepflegt werden.
- Das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt d. Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus dem MPG u. MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des AG (sofern dieser in d. Bestandteile des KIS eingreifen würde) weder wirtschaftl. noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.
Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative od. Ersatzlösung gibt u. d. mangelnde Wettbewerb nicht d. Ergebnis einer künstl. Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen