Bildungs- & Bewegungszentrums/ Gemeinde Cremlingen - Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 011-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungs- & Bewegungszentrums/ Gemeinde Cremlingen - Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau eines Bildungs- und Begegnuszentrums der Gemeinde Cremlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Entstehen soll ein soziokulturelles Zentrum: ein Treffpunkt für sämtliche Einwohnerinnen
und Einwohner der Ortschaft und der Gemeinde Cremlingen, der über die übliche Nutzung
eines DGHs hinausgeht. Aktivierende Kultur soll über ein Beteiligungskonzept mit
hauptamtlicher Begleitung angeboten werden. Ein unkompliziertes Zusammentreffen der
Einwohnerinnen und Einwohner wird ermöglicht, Teilhabe und Engagement sollen gefördert
werden. Die Erfahrung in vergleichbaren Projekten zeigt, dass sich die Nutzung im Laufe der
Zeit weiterentwickelt – daher wird die Nutzung nicht starr vorgegeben: Das Objekt soll durch
einen flexiblen und umgestaltbaren Innenbereich möglichst viele Nutzungsmöglichkeiten
bieten. Mittels einer hauptamtlichen Begleitung der Projekte und als Ansprechpartner für die
Koordination vor Ort wird eine gute Integration der Angebote sowie deren Ausweitung
erreicht.
Orte der Begegnung, frühe Förderung, gute Betreuung, energieeffizientes Planen und
Bauen: Dies sind wichtige Themen der Gemeinde Cremlingen, und es wird den Menschen
aller Altersgruppen die Möglichkeit gegeben, füreinander und miteinander ein Teil ihres
individuellen Lebensraums zu erfüllen und zu gestalten.
Wichtig waren vielen Akteuren der Projektierungsphase die Schaffung eines Treffpunktes,
der für verschiedene Zielgruppen – Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren –
interessant ist und die Nutzung flexibler Räume im Innenbereich und im Außenbereich des
geplanten Bildungs- und Begegnungszentrums bietet
Vormittags wie nachmittags an allen Wochentagen sind insbesondere Angebote für ElternKind-Gruppen – oder reine Kinder-Gruppen – in verschiedenen Altersgruppen denkbar, z.B.
Musikalische Früherziehung. Weiter sind Angebote für Jugendliche, Seniorinnen und
Senioren vorstellbar. Für Flüchtlinge soll es Sprach- und Integrationskurse geben. Ein
weiterer Beitrag zur Integration soll mit dem offenen Küchenbereich geschaffen werden.
Gemeinsames Kochen internationaler Küche mit anschließendem gemeinsamen Essen
führen zu Kontakt untereinander und sind neben den Sprachkursen ein gutes Element, um
Deutschkenntnisse zu vertiefen. Ein Saal soll kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen
und Vereinsaktivitäten ermöglichen.
zur Angebotsaufforderung werden max. 5 Bewerber zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungskriterien:
Anzahl Mitarbeiter, Referenzen und Berufserfahrung des Projektverantwortlichen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
• Tariftreueerklärung zu § 4 NTVergG,
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. €,
Qualifikation eines Ingenieurs der Technischen Gebäudeausrüstung:
Teilnahmeberechtigt sind:
natürliche Personen, die
zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach § 6 des
Niedersächsischen Ingenieurgesetzes berechtigt sind und Mitglied
einer Ingenieurkammer in Deutschland sind oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach § 12
des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (auswärtiger Ingenieur) und
Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder zur Führung der
Berufsbezeichnung Ingenieur nach dem Recht des jeweiligen
Heimatstaates berechtigt, im Zulassungsbereich ansässig und im Ver.
zeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind;
ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die
fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie,
ferner juristische Personen, die
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der
Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser
der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an
natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Die fachliche Qualifikation ist durch einen Nachweis der Berufszulassung durch die
Eintragung bei der Ingenieurkammer nachzuweisen.
Mindestumsatz von durchschnittlich 300.000 € (netto) jährlich für Planungsleistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.
Folgende Kriterien werden anhand der in der Anlage befindlichen Bewertungsmatrix bewertet:
Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 Jahre,
Anzahl Referenzobjekte
in der Zeit ab 01/2016 mindestens zwei Objektplanungen von öffentlichen Gebäuden
(Verwaltungsgebäude, Schulungszentrum, Versammlungsstätte o.ä. in der BR Deutschland)
mit jeweils einem Bauvolumen von mindestens 350.000 € (netto) der Kostengruppe 400 nach
DIN 276.
Berufserfahrung des Projektverantwortlichen: mindestens 8 Jahre.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von
Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung eines
Lösungsvorschlags beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Verfahren teilnehmen. Verstöße
hiergegen haben den Ausschluss der Beteiligten zur Folge.
Nach der Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht
verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter und Fachberater ohne eigene
Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen.
Zur Bewerbung für den Teilnahmewettbewerb ist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag
mit den vorstehend genannten Erklärungen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.