Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 90-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hildesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums
Beratungsleistung für die Vorbereitung und Durchführung eines TU-Verfahrens für den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums. Die Leistung umfasst die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Projektcontrolling während der Planungs- und Bauphase.
31135 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim plant den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums auf einem Grundstück nordöstlich des Berliner Kreisels in Hildesheim. Die Überlegungen der Stadtverwaltung für die Umsetzung einer Neubaumaßnahme, um die mit baulichen Mängeln behaftete und technisch überholte Bestands-Feuerwache adäquat zu ersetzen, laufen bereits seit einigen Jahren. In dem neuen Gefahrenabwehrzentrum sollen alle Aufgaben und Funktionen des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst an einem Standort gebündelt werden. Dazu gehören die Berufsfeuerwehr und die Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2, der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis Hildesheim betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ).
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung vom 14.06.2021 der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, die Arbeiten für die Umsetzung eines TU-Inhabermodells vorzubereiten. Im vorliegenden Verfahren wurde eine Beratungsleistung für die Erstellung der Vergabeunterlagen (inklusive Funktionaler Leistungsbeschreibung), die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Controlling während der Vertragsdurchführung vergeben.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen des Leistungspakets B.I. gemäß Leistungsbeschreibung (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungspakete B.II. und B.III. (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber je nach Projektablauf, Bedarf und Finanzierbarkeit entscheiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das jeweils nachfolgende Leistungspaket zu erbringen, wenn der Auftraggeber es innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweils vorhergehenden Leistungspakets abruft.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Folgebeauftragungen über die Grundbeauftragung hinaus. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung gegenüber den Vereinbarungen bei Zuschlag ableiten. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtabruf von Folgebeauftragungen sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10425
Land: Deutschland
Leitstellentechnik (FLB-Erstellung, Angebotsauswertung, Projektcontrolling): AWADES GmbH & Co. KG
Gefährdungsbeurteilung nach DIN 50518: Von zur Mühle'sche GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRJDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.