Teleskopstation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teleskopstation
Die Teleskopstation stellt die Basis eines Bodenknotens für optische Datenverbindungen zu Satelliten in niedrigen Erdorbits (LEOs)
im Kontext Responsive Space dar.
Trauen/Faßberg
Lieferung einer Teleskopstation
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Falle von sog. Uniform Linear Arrays (ULAs) auf beiden Seiten der Verbindung wird der
erforderliche Mindestabstand zwischen den Elementen durch die folgende Beziehung vorgegeben. Der Senderabstand ist durch die Bahn der Satelliten (bei getrennt fliegenden Sendern auf zwei Plattformen) bzw. die Anbaupositionen der Tx-Antennen (bei gemeinsam fliegenden Sendern auf einer Plattform) vorgegeben, sodass als einziger Freiheitsgrad der Abstand der Empfangsantennen am Boden, also die Positionierung der optischen Bodenstationen, zur Erfüllung der Optimierungsbedingung bleibt. Damit nun die Phasenlage des Signals innerhalb des Empfangspfads nicht zusätzliches gestört wird müssen beide Empfangsantennen möglichst identisch aufgebaut sein. Insbesondere darf in der Empfangskette kein unbestimmtes Phasenrauschen induziert werden. Es muss daher beim Bau der Bodenstationen auf die Verwendung derselben Hardwarekomponenten, identischer Kabellängen, identischer Spiegel-Detektor-Distanzen etc. geachtet werden. Sämtliche Komponenten, die im Empfangspfad nach der Empfangsapertur Einfluss auf die Signallaufzeit nehmen, müssen von Beginn an für beide Bodenstationen identisch entworfen, und schließlich baugleich gefertigt, sowie integriert werden. Gleiches gilt für die Senderichtung der Anlage, d.h. vom Boden zum Satelliten. Unterschiedliche Phasenrauschprozesse (hinsichtlich der Phasenrauschleistung sowie der Wahrscheinlichkeitsverteilung des Prozesses) an beiden optischen Bodenstationen würde eine geeignete Vorcodierung / Vorverzerrung der Signal erschweren oder sogar unmöglich, nur der gleiche Lieferant kann diese technische Problematik lösen. Darüber hinaus müssen beide Antennen synchron gesteuert werden; dafür müssen sie mit demselben Betriebssystem kontrolliert werden um teure Schnittstellenanpassungen zu vermeiden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat.