Erweiterung Elisabethschule Vechta - Objekt- und Fachplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Elisabethschule Vechta - Objekt- und Fachplanungsleistungen
Die Elisabethschule ist eine Förderschule an den Standorten Vechta und Lohne. Der Landkreis Vechta beabsichtigt nun die Erweiterung der Elisabethschule am Standort Vechta.
Am Standort Vechta werden insgesamt 236 Kinder in den Klassen 1 - 12 in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung unterrichtet. Durch eine stetig steigende Schülerzahl müssen mittlerweile 9 Klassen in Containerklassen ausweichen.
Die Schule, die überwiegend eingeschossig, maximal zweigeschossig ist, erhielt in den Jahren 2016 - 2019 eine neue Außenfassade, ein leicht geneigtes Trapezblechdach und eine umfangreiche, barrierefreie Innensanierung.
Die hier angedachte Erweiterung des Hauptgebäudes in Richtung der weitläufigen Kreuzung Lattweg/Dornbusch erlaubt eine ausgefallene Architektur des neu zu planenden Gebäudetraktes. Die Erweiterung sollte vorzugsweise eingeschossig geplant werden, um im Brandfall die zahlreichen Kinder mit Gehbehinderung optimal evakuieren zu können.
Die Anbindung an das bestehende Hauptgebäude könnte im Verwaltungsbereich erfolgen. Von dort hätte das Lehrpersonal direkten Zugang zum Erweiterungsbau. Im Anbindungsbereich ist auch ein Eingangsbereich für die Schüler vorzusehen.
Die Baukosten (KG 300-600) werden derzeit auf ca. 6,6 Mio. € brutto geschätzt, davon entfallen ca. 800.000 € auf die Kostengruppe 500.
Stadt Vechta
- Objektplanung Gebäude Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1;
-Technische Ausrüstung Lph 1-4, optional Lph 5-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation.
- Tragwerksplanung Lph 1-4, optional Lph 5-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Objektplanung Freianlagen Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1;
- Bauphysik (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) Lph 1-4, optional Lph 5-7, als Beratungsleistung gemäß Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI;
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Optional: Brandschutz Lph 1-5 und 8 gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17
- Optional: "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Objektplanung Gebäude.
- Optional: "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Technischen Ausrüstung.
- Optional: "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Objektplanung Freianlagen
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/hauptverantwortlichen Architekten: 25 %,
- Referenzen des hauptverantwortlichen Bauüberwachers (Lph 8): 25 %,
- Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Planers der Technischen Ausrüstung HLS: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Planers der Technischen Ausrüstung ELT: 15 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokumente "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtung für die Wertung der Teilnahmeanträge".
- Objektplanung Gebäude Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1;
- Technische Ausrüstung Lph 5-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation.
- Tragwerksplanung Lph 5-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Objektplanung Freianlagen Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1;
- Bauphysik (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) Lph 5-7, als Beratungsleistung gemäß Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI;
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Brandschutz Lph 1-5 und 8 gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17
- "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Objektplanung Gebäude.
- "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Technischen Ausrüstung.
- "Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" als besondere Leistung zur Lph 9 der Objektplanung Freianlagen
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem
mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung",
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung" und/oder eigener Angaben zu den Referenzen.
-Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV): Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV): Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D02_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV) falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_..._Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_..._Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer"
- Angabe wirtschaftlicher Verknüpfungen: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D10_..._WirtschVerknüpfungen".
- Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber muss mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigen.
Architekten/Ingenieure gemäß § 75 VgV o. vgl
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— WICHTIGER HINWEIS: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_..._Information".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-vechta.de