Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für Grünflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 51.35 -2022-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für Grünflächen
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant für die Jahre 2022 bis 2025 die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege entsprechender Grünflächen im Rahmen einer Ausschreibung an einen
oder mehrere Garten- und Landschaftsbaubetriebe zu vergeben. Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt eine losweise Vergabe. Es können Angebote auch nur für einzelne Lose abgegeben werden.
Vor Angebotsabgabe kann der Bieter eine Ortsbesichtigung mit unserer Fachabteilung 31.71, Herrn Linhart (Tel.: +49 (0)511 - 762 5805 oder +49 (0)163 763 5805) vereinbaren. Der Bieter hat sich grundsätzlich über die örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen zu informieren. Die Lage und Mengen der Flächen ergeben sich aus beigefügten Plänen und Massenlisten des AG. Bei Zweifel sind die Aufmaße auf Kosten des AN durchzuführen.
Schlüssel und Transponder für Tore zu abgeschlossenen Bereichen sind bei den zuständigen Hausmeistern erhältlich, der entsprechende Ansprechpartner wird nach Auftragsvergabe bekannt gegeben. Spätere Einwände aufgrund von unklarer Leistungsbeschreibung sind nicht mehr möglich, Nachforderungen aus Unkenntnis sind ausgeschlossen.
Unterhaltungspflege Bereich 12 Schlosswender Str. - Wilhelm Busch Str.
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 12 Schlosswender Str. - Wilhelm Busch Str.
Unterhaltungspflege Bereich 15 Conticampus
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 15 Conticampus
Unterhaltungspflege Bereich 34 Callinstr. 14-22, Pferdestall, Parkplatz, LNQE / BMWZ
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 34 Callinstr. 14-22, Pferdestall, Parkplatz, LNQE / BMWZ
Unterhaltungspflege Bereich 41 Herrenhäuser Str. 2
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 41 Herrenhäuser Str. 2
Unterhaltungspflege Bereich 81 PZH, UWTH, Teich
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 81 PZH, UWTH, Teich
Unterhaltungspflege Bereich 81 Campus Maschinenbau Garbsen (CMG)
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 81 Campus Maschinenbau Garbsen (CMG)
Unterhaltungspflege Bereich 89 Marienwerder Merkurstr. 13 (TTH)
Dezernat 3 Gebäudemanagement -31- (Infrastrukturelles Gebäudemanagement) Welfengarten 1 30167 Hannover
Unterhaltungspflege Bereich 89 Marienwerder Merkurstr. 13 (TTH)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handels- und Berufsregister beizufügen. Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Ausführungsgrundlagen:
Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, gelten die vegetationstechnischen Anforderungen der entsprechenden Normen:
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 Bodenarbeiten
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten
DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)
DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ZTV Baumpflege in der jeweils aktuellen Ausgabe (z.Z. 2017)
Qualifikation der Mitarbeiter:
Bei der Ausführung der Arbeiten muss ausreichend qualifiziertes Personal vor Ort sein: Baumschnittarbeiten dürfen nur von Fachagrarwirten für Baumpflege, Landschafts- oder Baumschulgärtnern ausgeführt werden. Für Pflege- und Schnittarbeiten von Stauden- und Gehölz- flächen muss mindestens ein gelernter Gärtner (z.B. Fachrichtung GaLaBau, Baumschule, Stauden, Zierpflanzen) mit guten Pflanzenkenntnissen ständig vor Ort sein. Vergleichbare oder bessere Qualifikationen werden anerkannt. Nachweise über die erforderlichen Qualifikationen der Mitarbeiter sind mit Angebotsabgabe abzugeben.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge;
Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht;
Erklärung, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird
Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu sind dem Angebot beizufügen.
Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sind nicht gestattet.
Bewässerung von Vegetationsflächen:
Die Bewässerung der Vegetationsflächen erfolgt von Hand.
Die manuelle Bewässerung beinhaltet grundsätzlich auch die Vorhaltung von Tankwagen, Standrohren, Regnern, Schläuchen, Überfahrschutz und Anschlüssen von Schläuchen sowie alle anderen erforderlichen Materialien und Geräte in entsprechendem Umfang. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, muss das Wasser muss geliefert werden, bzw. muss dem öffentlichen Netz aus örtlichen Ober- und Unterflurhydranten entnommen werden. Ein von der Stadt Hannover, bzw. Garbsen zugelassenes
Standrohr muss vom AN verwendet werden. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Das Befahren der Vegetationsflächen ist
nicht gestattet. Die Gleichmäßigkeit der Bewässerung ist sicherzustellen.
Durchführung der einzelnen Arbeitsgänge/ Entsorgung:
Mit Auftragsannahme verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Bedarf innerhalb von 5 Arbeitstagen beauftragte Leistungen zu erbringen. Die einzelnen Pflegegänge sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Pflanzen, die im Rahmen der Unterhaltungspflege aufgrund von mangelnder Pflege oder mangelnder Sorgfaltspflicht absterben sind vom AN zu ersetzen, einschl. Lieferung der Pflanzen. Die einzelnen Pflegegänge (Wässerung, Düngung, Mähen, Schneiden, etc.) sind über Pflegeberichte schriftlich nachzuweisen und dem AG innerhalb von 3 Werktagen zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Bei Wässerungsgängen sind schriftliche Aufzeichnungen über Datum, Anzahl, Dauer und Wassermenge der Bewässerung zu führen.
Zusätzliche Arbeitsgänge sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Nicht angemeldete Pflegegänge werden vom AG nicht vergütet.
Die unterschriebenen Pflegenachweise sind unabdingbarer Bestandteil zur Anerkennung der Rechnungen für die Pflege. Sämtliche Maschinen und Geräte (z.B. Hubsteiger, Rasenmäher, Mähcontainer etc.), die für die Durchführung der ordnungsgemäßen Pflege notwendig sind, müssen vorgehalten werden und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso sind alle bei den Pflegearbeiten anfallenden Materialien aufzunehmen, (sofern nicht anders beschrieben,) abzufahren und zu entsorgen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Jeder Pflegegang bei Pflanzflächen beinhaltet grundsätzlich die Beseitigung von Schnittgut, Laub, Dosen, Glas, Steine, Papier, Plastik und sonstigem Unrat. Verschmutzte Straßen, Wege und Fahrspuren sind nach jedem Arbeitsgang zu säubern.
Dies gilt vor allem für Mähgänge! Diese Leistung ist ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Bei zusätzlichen, vom AG angeordneten Arbeiten werden die
Personal- und Gerätestunden getrennt vergütet. Die bei diesen Arbeiten anfallenden Grünabfälle werden extra bezahlt.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHERZ8Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland