Neubau eines Bildungs- und Bewegungszentrums der Gemeinde Cremlingen - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 010-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bildungs- und Bewegungszentrums der Gemeinde Cremlingen - Planungsleistungen
Neubau eines Bildungs- und Bewegungszentrums der Gemeinde Cremlingen - Planungsleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Entstehen soll ein soziokulturelles Zentrum: ein Treffpunkt für sämtliche Einwohnerinnen
und Einwohner der Ortschaft und der Gemeinde Cremlingen, der über die übliche Nutzung
eines DGHs hinausgeht. Aktivierende Kultur soll über ein Beteiligungskonzept mit
hauptamtlicher Begleitung angeboten werden. Ein unkompliziertes Zusammentreffen der
Einwohnerinnen und Einwohner wird ermöglicht, Teilhabe und Engagement sollen gefördert
werden. Die Erfahrung in vergleichbaren Projekten zeigt, dass sich die Nutzung im Laufe der
Zeit weiterentwickelt – daher wird die Nutzung nicht starr vorgegeben: Das Objekt soll durch
einen flexiblen und umgestaltbaren Innenbereich möglichst viele Nutzungsmöglichkeiten
bieten. Mittels einer hauptamtlichen Begleitung der Projekte und als Ansprechpartner für die
Koordination vor Ort wird eine gute Integration der Angebote sowie deren Ausweitung
erreicht.
Orte der Begegnung, frühe Förderung, gute Betreuung, energieeffizientes Planen und
Bauen: Dies sind wichtige Themen der Gemeinde Cremlingen, und es wird den Menschen
aller Altersgruppen die Möglichkeit gegeben, füreinander und miteinander ein Teil ihres
individuellen Lebensraums zu erfüllen und zu gestalten.
Wichtig waren vielen Akteuren der Projektierungsphase die Schaffung eines Treffpunktes,
der für verschiedene Zielgruppen – Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren –
interessant ist und die Nutzung flexibler Räume im Innenbereich und im Außenbereich des
geplanten Bildungs- und Begegnungszentrums bietet
Vormittags wie nachmittags an allen Wochentagen sind insbesondere Angebote für ElternKind-Gruppen – oder reine Kinder-Gruppen – in verschiedenen Altersgruppen denkbar, z.B.
Musikalische Früherziehung. Weiter sind Angebote für Jugendliche, Seniorinnen und
Senioren vorstellbar. Für Flüchtlinge soll es Sprach- und Integrationskurse geben. Ein
weiterer Beitrag zur Integration soll mit dem offenen Küchenbereich geschaffen werden.
Gemeinsames Kochen internationaler Küche mit anschließendem gemeinsamen Essen
führen zu Kontakt untereinander und sind neben den Sprachkursen ein gutes Element, um
Deutschkenntnisse zu vertiefen. Ein Saal soll kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen
und Vereinsaktivitäten ermöglichen.
zur Angebotsaufforderung werden max. 5 Bewerber zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungskriterien:
Anzahl Mitarbeiter, Referenzen und Berufserfahrung des Projektverantwortlichen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
• Tariftreueerklärung zu § 4 NTVergG,
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. €,
Qualifikation eines Architekten
• Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 Jahre,
• mindestens eine abgeschlossene und eine laufende oder eine weitere abgeschlossene Referenz über
eine Architektenleistung in den letzten fünf Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) beim Neubau von
Bildungsbauten, Schwerpunkt Fachunterrichtung der MINT- und gestaltenden Fächer in der Projektgröße von
mind. 3.000.000 € (brutto) der KGR 300 – 700,
• Berufserfahrung des Projektverantwortlichen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- mind. 2 Mitarbeiter
- mind. eine abgeschlossene und eine laufende oder eine weitere abgeschlossene Referenz
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung des Projektverantwortlichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.