Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 022-103-042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lachendorf
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Los 1: Unterhalts-/Grundreinigung (Kitas, Krippen und Horte)
Los 2: Unterhalts-/Grundreinigung (Schulen, Sporthallen und Feuerwehren)
Los 3: Glasreinigung
Reinigung Kitas Krippen und Horte
Los 1: Unterhalts-/Grundreinigung (Kitas, Krippen und Horte)
Der Vertrag endet am 31.07.2025 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Reinigung Schulen Sporthallen und Feuerwehren
Los 2: Unterhalts-/Grundreinigung (Schulen, Sporthallen und Feuerwehren)
Der Vertrag endet am 31.07.2025 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung
Los 3: Glasreinigung
Der Vertrag endet am 31.07.2025 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle Celle, Trift 28, 29221 Celle
Bieter sind beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV
2.2.Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland