Wartungsverlängerung für bestehende Lizenzen sowie Überlassung von Neulizenzen inkl. Wartung des Herstellers McAfee Referenznummer der Bekanntmachung: AS210114
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung für bestehende Lizenzen sowie Überlassung von Neulizenzen inkl. Wartung des Herstellers McAfee
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Wartungsvertrages bzw. Überlassungs- und Wartungsvertrages für Lizenzen des Herstellers McAfee:
Laufzeit 3 Jahre 01.01.2022 - 31.12.2024
1200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
100 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
6523 McAfee Complete Data Protection Advanced
2 McAfee Web Gateway ICAP Deployment
200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
501 McAfee Complete Data Protection
501 McAfee Complete Data Protection
1 Essential Success Plan - Upgrade
13827 MVISION Protect Plus EDR for Endpoint (Germany Data Center)
2 McAfee Virtual Advanced Threat Defense Appliance ATDVM1008
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Wartungsvertrages bzw. Überlassungs- und Wartungsvertrages für Lizenzen des Herstellers McAfee:
Laufzeit 3 Jahre 01.01.2022 - 31.12.2024
1200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
100 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
6523 McAfee Complete Data Protection Advanced
2 McAfee Web Gateway ICAP Deployment
200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
200 McAfee MOVE AntiVirus for Virtual Servers
501 McAfee Complete Data Protection
501 McAfee Complete Data Protection
1 Essential Success Plan - Upgrade
13827 MVISION Protect Plus EDR for Endpoint (Germany Data Center)
2 McAfee Virtual Advanced Threat Defense Appliance ATDVM1008
Der Auftrag erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschafterversammlung der BG-Phoenics GmbH hierzu am 07.12.2021 ihre Zustimmung erteilt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über den Eintritt dieser Bedingung schriftlich oder in Textform informieren. Der Auftragnehmer ist erst nach Erhalt dieser Information zur Erbringung der entsprechenden Leistungen berechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Vergabegegstand beinhaltet im Wesentlichen die Fortführung eines bestehenden Lizenz- und Wartungsvertrages für IT-Sicherheitsprodukte. Dabei handelt es sich um Standardprodukte, so dass für eine Angebotserstellung keine konzeptionellen Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, sondern im Wesentlichen lediglich eine Preiskalkulation vorzunehmen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsverlängerung für bestehende Lizenzen sowie Überlassung von Neulizenzen inkl. Wartung des Herstellers McAfee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.