Planungsleistungen Ingenieurbauwerk für den Zukunftsorientierten Ausbau der Kläranlage Delmenhorst (ZAKD II-001) Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWDEL-SWD-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerkegruppe-del.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ingenieurbauwerk für den Zukunftsorientierten Ausbau der Kläranlage Delmenhorst (ZAKD II-001)
Planungsleistungen für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach den §§ 41 ff. HOAI
Delmenhorst
Die Auftraggeberin plant den zukunftsorientierten Ausbau der Kläranlage Delmenhorst.
Hierfür stehen an:
Neubau der Bauwerke und Anlagen (Rechen, Sandfang und Vorklärung) sowie die Ertüchtigung der Mischwasserspeicherung und der Überleitung mechanisch gereinigtes Abwasser in die Bele-bungsbecken mit den dort notwendigen Anschlussarbeiten.
Voraussetzung für den Neubau der v.g. Anlagenteile ist der Rückbau der Anlagenteile Vorklä-rung, Sandfang (Bestand), Ausgleichsbecken und evtl. Rückbau Rechen (Bestand) oder nur Rückbau Maschinentechnik (im Bestandsgebäude Rechen). Die hierfür notwendigen Planungsleistungen sind ebenfalls Bestandteil des zu vergebenden Auftrags.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind ferner untergeordnete Hochbau- und TGA-Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme anfallen und dem Planer für Ingenieurbauwerke mitbeauftragt werden sollen.
Das Projekt hat über die Kostengruppen 200, 300 und 400 (gem. DIN 276-1:2008-12) ein Gesamtvolumen von ca. netto € 10,3 Mio.
Es wird ein Planer für das Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) gesucht, der das Projekt durch alle Leistungsphasen der HOAI (Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI) plant und auch die örtliche Bauüberwachung durchführt.
Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.
Die Baumaßnahmen sollen möglichst bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen (d.h.: inbetriebnahmefertig) sein.
Zur weiteren Orientierung der Bewerber ist dieser Auftragsbekanntmachung die Anlage "Ausbaukonzept" (Konzept zum zukunftsorientierten Ausbau der Kläranlage Delmenhorst (Teil 2)) des Ingenieurbüros Kördel und Partner, Delmenhorst, vom 01.07.2021, beigefügt, mit dem Hinweis, dass die Planungsleistungen für die dort auch dargestellten Teilbereiche "anaerobe Schlammbehandlung" nicht Gegenstand dieser Vergabe sind.
Ferner ist beigefügt die mit Anmerkungen des Auftraggebers versehene und z.T. gekürzte Fassung des "Konzept zum zukunftsorientierten Ausbau der Kläranlage Delmenhorst" (Anlage "Ausbaukonzept gekürzt mit Anmerkungen SWD") und ein (unverbindliches) Grobkonzept über die Maßnahmen und den vorgesehenen Ablauf als Anlage "Grobkonzept Ablauf".
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu § 43 HOAI abruft, verängert sich der Vertrag um de Dauer der Nacherfüllungsfristen, also um ca. 48 Monate.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden (Beispiel: 3 Bewerber mit max. Punktzahl - 2 Bewerber mit darunter liegender gleicher Punktzahl - gelost wird nur zwischen den 2 Bewerbern mit darunter liegender gleicher Punktzahl). Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag).
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der vorgesehenen Leistungserbringer, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen.
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerber-gemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.
8. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anla-ge und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Jahresnettohonorarumsätze für Planer nach §§ 41 ff. HOAI für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für Planung nach §§ 41 ff. HOAI für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 8 und "Wertungsmatrix").
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure
(oder gleichwertige Ausbildung- Bachelor-Abschluss ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter)) inkl. Führungskräfte jeweils für Planung nach §§ 41 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").
2. "Referenzobjekte Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 41 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV , die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: Planung nach §§ 41 ff. HOAI im Bereich "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" mindestens in Honorarzone III,
- die Beauftragung mit den Leistungsphasen 2-8 zu § 43 HOAI, den Zeitraum der Leistungsdauer,
- die anrechenbaren Baukosten gem. § 42 Abs. 1 HOAI (gem. Kostenberechnung),
- den Auftraggeber und den dortigen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Planung nach §§ 41 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die anrechenbaren Kosten gem. § 42 Abs. 1 HOAI > € 1.500.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 bearbeitet wurden.
Ein Sonderpunkt wird vergeben für Planung "Rechen und Sandfang" im Referenzzeitraum (unabhängig von der Höhe der anrechenbaren Kosten). Es wird hierzu insgesamt nur ein Sonderpunkt vergeben.
Mindeststandard: 3 Referenzobjekte im Zeitraum 2017 bis 2021.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").
3. "Referenzobjekte örtliche Bauüberwachung bei Bauwerken und Anlagen der Abwasserentsorgung" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 41 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung der LPH 8 zu § 43 HOAI) im Bereich Planung "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung", - den Zeitraum der Leistungsdauer,
- die anrechenbaren Baukosten gem. § 42 Abs. 1 HOAI (gem. Kostenberechnung), - den Auftraggeber und den dortigen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der örtlichen Bauüberwachung in der LPH 8 zu § 43 HOAI bescheinigt
.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die anrechenbaren Kosten gem. § 42 Abs. 1 HOAI > € 1.500.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2021.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
4. "Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 41 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: Planung nach §§ 41 ff. HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. §§ 99, 100 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 43 HOAI,
- den Zeitraum der Leistungsdauer, den Auftraggeber und den dortigen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklä-rung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Planung in den LPH 6 und 7 nach §§ 43 ff. HOAI bescheinigt.
.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2017 bis 2021.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").
4. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters mit langjähriger beruflicher Erfahrung für die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8 zu § 43 HOAI.
Gefordert wird die Erklärung, im Auftragsfall eine Person mit Qualifikation Dipl.- Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation - gleichwertig ist Bachelor-Abschluss) und mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der besonderen Leistung "örtliche Bauüberwachung" in der Leistungsphase 8 zu § 43 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 43 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der Erklärung
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Dipl.-Ingenieur" oder "Master of Engineering (M.Eng.)" oder "Master of Science (M.Sc.)" (oder jeweils: gleichwertig - Bachelor-Abschluss ist gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Dipl.-Ingenieur" oder "Master of Engineering (M.Eng.)" oder "Master of Science (M.Sc.)" (oder gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EU gewährleistet ist. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Dieser Bekanntmachung liegt als Anlage der "Teilnahmeantrag" bei.
2.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
10. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.