22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung
Kampfmittelräumung Phase C nach BFR KMR auf dem Gelände der ehemaligen WAS Wolfsburg. Anzunehmende durchschnittliche Störkörperbelastung von >= 1-30 STK/m3.
38446 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg beauftragt den kompletten Rückbau der ehemaligen WAS - Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. Bei diesem Gelände handelt es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche. Im Rahmen der Kampfmittelräumung sind folgende Leistungen zu erbringen. Ca. 40.000 m³ Volumenräumung mit Separation im Nachlauf zum Abbruch mit engen Platzverhältnissen. Ca. 20.000 m² Sondierung, ca. 12.000 m Bohrlochsondierung mit Betonitverpressung. Beräumung von Bombentrichtern mit und ohne Wasserhaltung. Lieferung und Einbau von Füllboden ca. 1.600m³. Liefern und Montieren von ca. 9 Stück Detonationsschutzcontainern und Schutzwänden aus Lego Betonbauelementen, Kampfmitteltechnische Baubegleitung im Rahmen des Leitungsbaus
Siehe III.1) Teilnahmebedingungen
Verfügt ein Bewerber über die geforderte Eignung und haben mehr als 6 Bewerber die Eignung erreicht, entscheidet bei Punktgleichheit der höhere Umsatz desjenigen Bewerbers bei den vergleichbaren Leistungen.
Die Baustelle liegt im Innerstädtischen Bereich. Parallel zur Kampfmittelräumung erfolgen die Rückbaumaßnahmen und die Sanierung des Tankstellenbereiches.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). HRA nicht älter als 6 Monate.
2. Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
3. Eintragung in die Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis Kampfmittelräumung oder Bergung) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Nichtqualifizierte Bewerber müssen die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen vorlegen.
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A) Haftpflichtversicherung (Bau-BHV) für KM-Räumarbeiten mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i.H. von: 3 Mio. EUR Personenschäden und 2 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt, ggf. in Verbindung eines Nachweises über die Erhöhung der Deckungssumme Eigenerklärung, dass eine Gruppenunfallversicherung für das in der KMR eingesetzte Personal vorhanden ist. Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR im Todesfall und [Betrag gelöscht] EUR als Invaliditätsgrundsumme. Die Versicherungen müssen für die Dauer des Vertrages aufrecht gehalten werden. Beide Versicherungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern entsprechende Versicherungen vorliegen, aber niedrigere Deckungssummen enthalten, ist eine Erklärung des Versicherungsgebers oder des Versicherungsmaklers (nicht des Bieters) mit dem Angebot vorzulegen, die im Auftragsfall eine Anpassung der jeweiligen Versicherungen an die Deckungssummen für die Dauer des Vertrags bestätigt.
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019;2020;2021), soweit er KMR Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Mindeststandard: Mindestjahresumsatz für Leistungen der KMR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre: [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2021: die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" sind die Jahre 2019, 2020 und 2021);
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
c) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Mindeststandard: Es sind für die Referenzen folgende Angaben zu machen: Ausführungsjahr, AG mit Benennung eines Ansprechpartners, Projektname Leistung maximal 3 Zeilen, Projektvolumen des AN
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto 1,5 Mio Euro haben.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
Die angegebenen Referenzen gehen (nach Prüfung) wie folgt in die Wertung ein:
Ausführung von Bohrlochsondierungen mit Bohrlochverpressung
maximal 300 Punkte
Mehr als 10 000 Bohrmetern 10 Punkte je Referenz
Mehr als 15000 Bohrmetern 50 Punkte je Referenz
Mehr als 20000 Bohrmeter 40 Punkte je Referenz
Ausführungen zur Volumenräumung maximal 300 Punkte
Mehr als 10000 m³ 10 Punkte je Referenz
Mehr als 25000 m³ 40 Punkte je Referenz
Mehr als 40000 m³ 50 Punkte je Referenz
Ausführung computergestützter Mehrkanalsondierung in Baugruben 300 Punkte
Mehr als 1.000 m² 10 Punkte je Referenz
Mehr als 5.000 m² 40 Punkte je Referenz
Mehr als 10.000 m² 50 Punkte je Referenz
Mitwirkung bei Bombenbergungen maximal 150 Punkte
Bombenbergung ohne Wasserhaltung 25 Punkte je Referenz
Bombenbergung mit Wasserhaltung 25 Punkte je Referenz
Zusatzpunkte maximal 75 Punkte
Punkte je Referenz Baubegleitende Sondierung von BV der Wasserwirtschaft je BV 25 Punkte je Referenz
Die nach der Prüfung der Eignung verbliebenen Bieter erhalten die o.g. Punktbewertung. Und werden in der Reihenfolge der Punktbewertung in Rangordnung sortiert. Haben zwei Bieter die gleiche Punktanzahl werden beide Bieter im Ranking aber in Reihenfolge Ihres Umsatzes aufgenommen.
2. Qualifikation technisches Personal Kampfmittelräumung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A);
Gegliedert nach folgenden Angaben:
a) Räumstellenleiter mit §20 SprengG Erlaubnis
b) Befähigungsscheininhaber gemäß §20 SprengG
c) Sondierer mit Zertifikat
d) Helfer
e) Geräteführer
Der AG kann zur Prüfung der Angaben die Personalnachweise nachfordern.
3. Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
5. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
6. Nachunternehmer
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4. Nachunternehmer im Bereich Kampfmittelräumung eingesetzt werden, muss er über die Genehmigungen nach III.1.1. verfügen. Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Zertifizierung nach a) DIN ISO 17025 KMR Land und/ oder b) GKD RAL Fremdüberwachungszertifikat
- Technische Ausstattung
Mindestens 1x 5 Kanal Gerät für computergestützt Sondierung
TDEM Gerät mit Nachweis über Schulungszertifikat
DGPS Gerät zur Vermessung
3 Bohrgeräte mit Bohrmotor
2 Lafettenbohrgeräte
10 Sonden EM; 10 Sonden FE mit Prüfzertifikat oder Bescheinigung des Prüfinstituts zur Fremdüberwachung
- Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Räumstellenleiter/-in bzw. Projektleiter/-in:
a) Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG;
b) Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in der Leitung von Räumstellen für die fachliche Begleitung und Bauüberwachung im Zusammenhang mit § 7 SprengG - nachzuweisen anhand eines kurzgefassten Lebenslaufes mit entsprechenden Ausbildungs- / Weiterbildungsnachweisen sowie aussagekräftigen Projektbeschreibungen
stellvertretenden Räumstellenleiter/-in bzw. Projektleiter/-in:
a) Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
b) Mehr als 3 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Räumstellen für die fachliche Begleitung und Bauüberwachung im Zusammenhang mit § 7 SprengG
Die Nachweise über die Eignung der o.g. verantwortlichen Personen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- 2 x Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG mit Räumstellenleiterqualifikation,
- 2 x sonstige Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG,
- 2 x Sondierer mit Schulungsnachweis,
- 2 x Maschinen und Geräteführer,
- 2 x Räumhelfer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
7. Für die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion über die Vergabeplattform zu verwenden. Letzter Termin für Fragestellungen ist eine Woche (5 Werktage) vor Angebotsabgabe. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
8. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RZAY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen