Samtgemeinde Aue - Betrieb einer Kita in Bad Bodenteich Referenznummer der Bekanntmachung: 206-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wrestedt
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Aue - Betrieb einer Kita in Bad Bodenteich
Betrieb einer Kindertagesstätte im Flecken Bad Bodenteich mit zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe.
Die Samtgemeinde Aue hat ca. 13.000 Einwohner und befindet sich im Südosten des Landkreises Uelzen (Niedersachsen). Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Lüder, Soltendieck, Wrestedt und dem Flecken Bad Bodenteich.
Durch die weiterhin steigende Nachfrage nach Randzeiten- und Ganztagesbetreuung im Krippenbereich, aber auch bei Kindern von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten), ist ein weiterer Ausbau an Kindertageseinrichtungen notwendig. Hierzu soll im Flecken Bad Bodenteich eine dreigruppige Kindertagesstätte neu eingerichtet werden.
Die Samtgemeinde errichtet in diesem Zuge auf einem Grundstück an der Burgstraße 4a in 29389 Bad Bodenteich gegenüber der vorhandenen, derzeit von der Evangelisch-Lutherischen Kirche betriebenen Kindertagesstätte einen Neubau, der Ende 2022/Anfang 2023 fertiggestellt werden soll.
Es ist vorgesehen, dass der künftige Auftragnehmer an der Gestaltung der Innenausstattung (insb. im Rahmen des Farbkonzepts) aktiv mitwirkt.
Die Vergabe erfolgt an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Betreiber der neuen KiTa für den Zeitraum vom (voraussichtlich) 01.07.2023 bis 30.06.2033 (Grundlaufzeit).
Der Betreibervertrag kann im Anschluss an die Grundlaufzeit vom Auftraggeber einseitig bis zu zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Die Kita soll 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und eine Kindergartengruppe (25 Plätze) vorhalten.
Der Betreibervertrag kann im Anschluss an die Grundlaufzeit vom Auftraggeber einseitig bis zu zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in der geforderten Höhe nachgewiesen werden.
zu 2.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vor-genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
3. Eigenerklärungen über mind. 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurch-schnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und sonstigem Personal.
5. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
6. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
zu 3.: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagesstätten nach den Vorgaben des niedersächsischen NKitaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 2 Gruppen über jeweils mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2017.
Es ist eine Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß all-gemeinverbindlichen Tarifverträgen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Anlage D02 der Vergabeunterlagen) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen.
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRSZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html