Architekten- und Ingenieurleistungen Georgsmarienhütte Referenznummer der Bekanntmachung: 224-KT-984-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen Georgsmarienhütte
Gegenstand der Ausschreibung sind Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erschließung der Baugebiete "Südlich Schulzentrum" und "Südlich Panoramabad" in Georgsmarienhütte.
49124 Georgsmarienhütte
Gegenstand der Beschaffung sind Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erschließung der Baugebiete "Südlich Schulzentrum" und "Südlich Panoramabad" in Georgsmarienhütte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 (Planungsleistungen). Einzelheiten zu der stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag über Ingenieur- und Architektenleistungen.
- 40% Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
- 60% Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung).
Jeweils Option des Auftraggebers über die Beauftragung der Stufen 2 (Vorbereitung der Vergabe), Stufe 3 (örtliche Bauüberwachung) und Stufe 4 (Bereich Oeseder Bach). Einzelheiten zu der stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag über Ingenieur- und Architektenleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die geforderten Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben zum Unternehmen und einschließlich folgender Erklärungen und Nachweise:
1.1) Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen.
1.2) Erklärung über den Nettojahresumsatz, soweit dieser den Gegenstand des Vergabeverfahrens betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
1.3) Erklärung über den Nettojahresumsatz im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne der HOAI 2021 § 43 im Mittel der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
1.4) Erklärung über den Nettojahresumsatz im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2021 § 47 im Mittel der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
1.5) Erklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019).
1.6) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI 2021 § 34 insgesamt im Mittel der letzten drei Jahre (2020, 2019, 2018).
1.7) Erklärung zur Anzahl der Architekten und Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
1.8) Studien- und Ausbildungsnachweise für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
1.9) Referenzen gemäß Ziffer III.1.3
1.10) Erklärung zu § 165 GWB
1.11) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns;
1.12) Weitere im Teilnahmeantrag genannte Erklärungen.
2) Soweit einschlägig - Erklärung zur BG;
3) Soweit einschlägig - Erklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten;
4) Soweit einschlägig - Verpflichtungserklärung eignungsrelevanter Dritter;
5) Soweit einschlägig - Erklärung Nachunternehmerleistungen.
C)
Die Mindeststandards (Ausschlusskrierien = "A") müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die Bewertungskriterien ("B") werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 0-5 bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
1) Erklärung über den Nettojahresumsatz im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne der HOAI 2021 § 43 im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019) (B-Kriterium).
2) Erklärung über den Nettojahresumsatz im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2021 § 47 im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019) (B-Kriterium).
1) Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen (A-Kriterium).
2) Honorar-Mindestjahresumsatz, einschließlich Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, in Höhe von EUR 1 Mio. (A-Kritierium)
3) Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 3 Mio. (A-Kritierium).
1) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI 2021 § 34 insgesamt im Mittel der letzten drei (3) Jahre (2021, 2020, 2019) (B-Kriterium).
2) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Ingenieurbauten und Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2021 §§ 43, 47 insgesamt im Mittel der letzten drei (3) Jahre (2021, 2020, 2019) (B-Kriterium).
3) Erklärung zur Anzahl der Architekten und Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (B-Kriterium).
4) Ein (1) Referenzprojekt über die Planung und Errichtung von baulichen Anlagen für Hochwasserschutz (B-Kriterium).
5) Ein (1) Referenzprojekt über die Planung und Errichtung von baulichen Anlagen für Regenrückhaltebecken (B-Kriterium).
6) Ein (1) Referenzprojekt betreffend: Kombinierte Planung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit Hochwasserschutz oder im Zusammenhang mit Regenrückhaltebecken: Bearbeitung in der Funktion als Architekt und/oder Ingenieur mit Beauftragung von zwei oder mehr Leistungsbereichen (mindestens Ingenieurbauwerke im Sinne HOAI 2021 § 43 sowie Verkehrsanlagen im Sinne HOAI 2021 § 47) (B-Kriterium).
1) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (A-Kriterium).
2) Studien- und Ausbildungsnachweise für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (A-Kriterium).
3) Öffentlicher Auftrag im Sinne § 103 GWB: Ein (1) Referenzobjekt, das einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 GWB darstellt und für das Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen im Sinne von HOAI 2021 §§ 43, 47 erbracht wurden (A-Kriterium).
4) Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf Bauwerkskosten (Summe KGr 200-500 nach DIN 276): Ein (1) Referenzprojekt mit mindestens 4,0 Mio EURO netto (A-Kriterium).
5) Art der Baumaßnahme: Zwei (2) Referenzprojekte, die der Kategorie Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (in einem Projekt zusammen bearbeitet) im Sinne der HOAI §§ 43, 47 zuzuordnen sind (A-Kriterium).
6) Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne der HOAI 2021 §§ 43, 47: Ein (1) Referenzprojekt bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der HOAI 2021 § 43, 47 durchgängig erbracht wurden (A-Kriterium).
Architekten (für Niedersachsen: §§ 5-12 NArchtG) und Ingenieure (für Niedersachsen: §§ 7-9 NIngG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BRZL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.