Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Mengendamm in Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0800-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Mengendamm in Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit
Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion
und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne
geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
Phase1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa
Phase 2: Abbruch der Bestandsschule
Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle
Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen
Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Hannover
Beauftragt werden soll die Grundleistung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen in der Leistungsphase 8.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Mengendamm in Hannover
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADBT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.