Druckleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UVB0002/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund.bahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druckleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: UVB0002/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Indem der aktuelle Bestandsanbieter dessen Leistungen für den Auftraggeber nicht fortsetzen kann, wird ein neuer Anbieter für eine Schnittstelle zwischen diesem und dem Rechenzentrum des Auftraggebers in Wilhelmshaven gesucht, der selbige bereitstellt, fortlaufend zu pflegt, wartet und verfügbar hält. Über diese Schnittstelle sind werktäglich ca. 10.000 Sendungen mit ca. 15.000 Druckseiten maschinenlesbar unter Berücksichtigung der Layout-Vorgaben des Auftraggebers auszudrucken, versandtechnisch zu optimieren, zu kuvertieren und sowie nach Leitzahlbereichen / Aktionspost aufzuteilen, zu konfektionieren und zur Abholung durch die jeweiligen Auftragnehmer der Fachlose Zustellung / Versand arbeitstäglich bereitzustellen. Hinzu kommt so genannte Aktionspost mit einer Versandstückzahl von 150.000 bis 250.000 Versandstücken mit ca. 4 solcher Aktionspostvorgänge im Jahr. Die Einstellung der Schnittstelle sowie prozess- und ablauforganisatorische Vorbereitung zur Erbringung der Druckleistungen sind Gegenstand eines Transitions- und Übernahmeprojekts in Verantwortung des Auftragnehmers des Fachloses Druck.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand sind umfassende Leistungen des Druckens der von der UVB / KSK bereitgestellten Druckdateien (Druckformate PDF, AFP und in Ausnahmefällen TXT), die Kuvertierung der Schreiben / Dokumente.

Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört weiter insb. die Erstellung der Versanddokumente inkl. Versandfertigmachen (ohne Frankierung und/oder Freimachung etc.). Das Versandfertigmachen umfasst auch die Versandoptimierung, die Adressierung der Sendungen, das Erstellen etwaiger notwendiger Adressaufkleber und sonstiger Versandpapiere, das transportsichere Verpacken und Verschließen der Sendungen sowie die Aufteilung nach Leitzahlbereichen, Konfektionierung, und Bereitstellung zur Abholung durch die gesondert beauftragten Auftragnehmer im Bereich Zustellung / Versand. Die durch den Bieter im Rahmen der Ausschreibung angegebenen Preise enthalten alle erforderlichen Leistungen für sämtliche relevanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungskomponenten (insb. inkl. Materialien wie Verpackungsmaterial, Adressaufkleber, Handling u. ä.).

Das Adressenmaterial für die Sendungen ist den jeweils durch den Auftraggeber bereit gestellten Dateien zu entnehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mitgeteilten Adressdaten automatisiert auf Plausibilität zu prüfen (z.B. Ausschluss fehlender Hausnummer, fehlende oder fehlerhafte Postleitzahlen etc.) und etwaige potenzielle Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten dem Auftraggeber unter Angabe des betreffenden Schriftstückes / der betreffenden Datei mit der Bitte um Rückmeldung mitzuteilen.

Von der Bereitstellung der Schnittstellen- / Druckdateien bis spätestens 06:00 Uhr eines Arbeitstags (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "B") erfolgt eine versandoptimierte, kuvertierte, konfektionierte und leitzahlbereichsaufgeteilte Bereitstellung der Versandstücke zur Abholung durch die Auftragnehmer im Bereich Zustellung / Versand ab Rampe arbeitstäglich im Monatsdurchschnitt

- mindestens 80 % der in der jeweiligen Schnittstellen- / Druckdatei enthaltenen Einzelschreiben / -dokumente bis zu an dem auf B folgenden Arbeitstag 08:00 Uhr (B+1)

- 100 % der in der jeweiligen Schnittstellen- / Druckdatei enthaltenen Einzelschreiben / -dokumente bis zum zweiten auf B folgenden Arbeitstag 08:00 Uhr (B+2)

Die Einhaltung der vorgenannten Leistungskennzahlen gilt kumulativ.

Weitere Anforderungen an Qualität und Inhalt der Leistungen sind den Vergabeunterlagen insb. der ausgegebenen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Löschkonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Sicherheitskonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Druckkonzept / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-554120
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: UVB0002/21
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Durckleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Angebot

Es sind die abrufbaren Vordrucke (Angebotsbogen und Eigenerklärungen , Bietergemeinschaftserklärung (soweit notwendig), Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen (soweit notwendig), Preisblätter, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (soweit notwendig), Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst Anlagen) zu verwenden. Die Angebots- und Vergabebedingungen sind in dem Angebotsbogen weiter konkretisiert. Das vollständige Angebot ist in Textform unterzeichnet inkl. sämtlicher geforderter Nachweise, Erklärungen und Dokumente in deutscher Sprache über die in der EU-Bekanntmachung spezifizierte Vergabeplattform elektronisch einzureichen.

2. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen

Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch des Bietersauf Nachforderung oder Aufklärung wird hierdurch nicht begründet.

3. Eignungsleihe

Beruft sich der Bieter auf die Eignung eines dritten Unternehmen, sind in dem Umfang bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags Erklärungen und Nachweise für dieses dritte Unternehmen vorzulegen, in welchem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers oder eignungsleihenden Unternehmens zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (Eignung) beruft. Dies betrifft die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen sowie die Erklärung, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Erfüllt das jeweils vorgesehene dritte Unternehmen die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB zu Lasten dieses Unternehmens, so hat der Bieter dieses zu ersetzen.

4. Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter Dritte als Nachunternehmer im Falle einer Zuschlagserteilung bezogen auf wesentliche Teile der auszuführenden Leistungen einzusetzen, sind in dem Angebot mindestens bereits die Leistungen zu bezeichnen, die durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind vor Zuschlagerteilung sämtliche Nachunternehmer durch den Bieter namentlich zu benennen, sowie die unter Ziffer III.1.1 1.) a), b) und c) geforderten Erklärungen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (als Teil der Vergabeunterlagen bereitgestellt) abzugeben.

5. Bietergemeinschaft

Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft

- ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird. Daneben sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.

6. Mindestanforderungen/Bewertung

Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

7. Bieterfragen

Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich unter Verwendung des in der EU-Bekanntmachung bezeichneten elektronischen Vergabeportals bis spätestens 19.11.2021 zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.

8. Kosten

Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.

9. Bezugnahme

Im Übrigen wird auf die vollständigen Inhalte der ausgegebenen Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebots- und Vergabebedingungen sowie den Angebotsbogen Bezug genommen.

10. Zuschlagskriterien

Die im Falle der Abgabe eines Angebotszu beachtenden und maßgebliche

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2LRZ4U

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2022

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