Personalbetreuung Kioske HDI Arena (Stadion) auf Provisionsbasis Referenznummer der Bekanntmachung: 83-0118-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRADBS2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRADBS2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personalbetreuung Kioske HDI Arena (Stadion) auf Provisionsbasis

Referenznummer der Bekanntmachung: 83-0118-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das HCC beabsichtigt im Rahmen seiner Bewirtschaftungsrechte in der HDI Arena den Betrieb der Kioske im Public Bereich für den Bundesligaspielbetrieb unabhängig von der Ligazugehörigkeit sowie alle weiteren Fussballspiele (DFB Pokal, Freundschaftsspiele, etc.) mit Beteiligung von Hannover 96 ab Beginn der Saison 2022/2023 an qualifizierte Subunternehmer (Servicepartner) zu vergeben.

Der Vertrag ist befristet auf die Saison 2022/2023, gilt also vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Er verlängert sich jeweils um eine weitere Saison bis zum Ablauf der Saison 2023/2024, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Saisonende von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der Saison 2023/2024 endet Vertrag automatisch, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der jeweils anderen Partei.

Vorgesehen ist, den Kioskbetrieb von "Los 3" (siehe Lageplan) an einen Servicepartner zu vergeben.

Der geschätzte Nettowarenumsatz beträgt für Los 3 ca. [Betrag gelöscht] Euro pro Saison. Die Umsatzgröße ist abhängig von der Zuschauerzahl, der Ligenzugehörigkeit von Hannover 96, vom Wetter sowie der Anzahl der jeweiligen Spiele. Die Schätzung basiert auf den Umsätzen der Hinrunde (8 Spieltage) der Saison 2021/2022 12 Spieltage in der Saison 2019/2020 sowie jeweils 17 Spieltagen der Saison 2018/2019 und Saison 2017/2018.

Das HCC übernimmt keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Warenumsatzes oder für die Durchführung der Spiele. Sollte Hannover 96 in der Saison 2022/2023 nicht in der 1. oder der 2. Bundesliga spielen, dann kann das HCC die Ausschreibung entschädigungslos aufheben bzw. frist- und entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.

Die Ausübung des Bewirtschaftungsrechtes unterliegt strengen Qualitätsanforderungen, insbesondere an Erscheinungsbild, Ordnung, Sauberkeit, und professioneller Verkaufsorientierung. Die Anforderungen entsprechen den aktuellen Ausbildungsstandards für gastronomische Berufe sowie der jeweils aktuellen Gesetzgebung.

Dem Servicepartner werden vollständig eingerichtete, den Anforderungen eines qualifizierten Kioskbetriebes

entsprechende Kioske zur Verfügung gestellt, die der Anlage zu entnehmen sind.

Der Wareneinkauf und die Angebots- sowie Preisgestaltung erfolgt durch das Hannover Congress Centrum.

In der HDI Arena wird bei allen Bewirtschaftungsaufgaben im Kiosksystem (mobile Verkaufsstellen)

bargeldlos abgerechnet, sofern mit dem Veranstalter nichts Anderes vereinbart ist. Sollte bei Spielen

zusätzlich Bargeld genutzt werden, stellt der Servicepartner seinen Mitarbeitern das Wechselgeld zur

Verfügung.

Die Servicepartner erhalten für ihr Engagement einen umsatzabhängigen Anteil am jeweiligen

Nettoverkaufserlös - bereinigt um Warendifferenzen-, pro Veranstaltung und abhängig vom jeweiligen

Los/Kiosk/mobile Verkaufsstellen. Ein Entgelt seitens des HCC wird an den Servicepartner nicht entrichtet.

Mit dem Angebot gibt der Bewerber den von Ihm geforderten Umsatzprovisionsanteil an, dieser darf

insgesamt 19% nicht übersteigen. Das Gebot kann nur in 0,5 % Schritten abgegeben werden.

Der gebotene Umsatzprovisionsanteil ist unabhängig von der Umsatzhöhe und von der Ligazugehörigkeit von

Hannover 96. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen.

Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Basis der über das Paymentsystem von Hannover 96 erzeugten

Abrechnung der Verkaufsumsätze HCC, unter Berücksichtigung der Wareninventur vor und nach der

jeweiligen Veranstaltung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Servicepartner erbringt im Namen des Hannover Congress Centrum als Betreiber für gast- und verkaufsorientierter Kioske im Rahmen der Vertragsvereinbarungen Verkaufsleistungen, mit dem Ziel höchstmöglicher Zufriedenheit der Zuschauer und Fans.

Die Zusammenarbeit ist von folgenden Leitlinien geprägt:

- Ziel ist an allen Kiosken und Ständen eine gastorientierte Leistung, die wirtschaftlich erfolgreich für alle Beteiligten ist.

- Das Hannover Congresss Centrum sowie die Servicepartner verpflichten sich gleichermaßen auf dieses Ziel.

- Zielorientierung und Partnerschaft prägen den Stil dieser Zusammenarbeit. Die Beteiligten streben ein konstruktives angenehmes Miteinander an, das Erfolge anerkennt, Verbesserungen aktiviert und die Leistung ständig weiterentwickelt.

- Die Mitarbeiter in den Kiosken sind der Schlüssel zum Erfolg. Die Servicepartner wählen sie sorgfältig aus und führen sie systematisch und qualifiziert in ihre Aufgaben ein. Die Servicemitarbeiter werden laufend vom Servicepartner geschult und über Anerkennung und ein leistungsgerechtes Entgelt nach Tarif vergütet und somit an Ihre jeweiligen Teams gebunden.

- Die Servicepartner sind verlässliche Partner, die die Anforderungen an die von ihnen erwartete Leistung genau kennen und sie konsequent und engagiert erfüllen.

Personal

Die Servicepartner sind verpflichtet für die jeweiligen Kioske eigenes, entsprechend den speziellen Anforderungen geschultes, zuverlässiges und qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

Die Servicepartner stellen sicher, dass die für das von ihm eingesetzte Personal erforderlichen Nachweise und Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen (wie Lohnsteuerabfuhr, Anmeldung zur Sozialversicherung, Einhaltung von Jugendschutz, Arbeitsrecht, Mindestlohngesetz, Infektionsschutz etc.) ordnungsgemäß und vollständig erfüllt sind

Dem Servicepartner ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag im Ganzen oder teilweise an Dritte weiter zu vergeben bzw. Subunternehmer einzusetzen.

Die Servicepartner stellen sicher, die Kioske/mobile Verkaufsstellen jeweils mit einer ausreichenden Anzahl deutschsprachigen Personals zu besetzen. Je nach Kiosktyp kann die Anzahl pro Kiosk variieren. Insgesamt muss der Servicepartner in der Lage sein, pro Spieltag bis zu 79 Mitarbeiter stellen zu können.

Davon sind erfahrungsgemäß:

- 47,5 % Kassenmitarbeiter

- 35 % Mitarbeiter an den Zapfanlagen/Zapfstellen

- 12,5 % Mitarbeiter für den Grill bzw. Speisenzubereitung

- 5% Mitarbeiter für die Reinigung im Umfeld des Kioskes

Die zu erwartende Mengenstruktur der Besucher wird jeweils im Vorfeld seitens HCC bekannt gegeben.

Der Servicepartner stellt sicher, dass ein verantwortlicher, qualifizierter Ansprechpartner jeweils pro Spiel als persönlicher Ansprechpartner für das Hannover Congress Centrum vor Ort ist.

Er ist mit seinen Teams verantwortlich für die korrekte Erfüllung der aufgeführten nachfolgenden Pflichten:

- Pro Kiosk gibt es einen hauptverantwortlichen Standleiter. Er ist Ansprechpartner für das Hannover Congress Centrum sowie Garant für die Umsetzung der vollständigen Ablauforganisation sowie der Einhaltung der Qualitätsstandards.

- Ziel ist ein schnellstmöglicher Verkauf eines qualitativ hochwertigen und gestrafften Angebots an Speisen, Getränken und Handelswaren, zugeschnitten auf die spezifische Gästestruktur der Fußballfans.

- Der Servicepartner hat die durch das Hannover Congress Centrum vorgegebenen Servicestandards einzuhalten. Dies bezieht sich auf die Präsentation der Angebote, die Durchführung der Abläufe, Hygiene und sicherheitsrechtliche Bestimmungen sowie die vorgegebene Abrechnung.

Leistungen des Servicepartners

Der Servicepartner verpflichtet sich zu nachfolgenden Vorgaben:

- Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Kioskbetrieb der zugewiesenen Kioske in vorgegebener Öffnungszeit an vorgegebenen Veranstaltungstagen (generell Fußball Bundesliga Spiele und darüber hinaus alle weiteren Spiele mit Beteiligung von Hannover 96).

- Führung des entsprechenden Kioskbetriebes durch den Servicepartner. Professionelle, namentlich zu benennende Standleitung mit Entscheidungsbefugnis.

- Mitarbeiter in gewünschter Qualifikation und der zur Besucherzahl passenden Mindestzahl (wie vorstehend beschrieben). Geringe Fluktuation der Mitarbeiter.

- Für die vom Hannover Congress Centrum zur Verfügung gestellte einheitliche Dienstkleidung für die Servicemitarbeiter zahlt der Servicepartner dem Hannover Congress Centrum eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt. pro Spiel.

- Steuerung der Leistung in der Verkaufseinheit:

- Herrichten der Einrichtung für den Betrieb und Verkauf

- Warenwirtschaft im Kiosk/Stand mit überprüftem Anfangs- und Endbestand mit korrekter Belegführung (Waren, Becher, Arbeitskleidung).

- Maximaler Verkauf im Paymentsystem mit angepasster Speisenproduktion/ Getränkeausschank und Becherrücknahme.

- Nach der Veranstaltung Waren- und Materialversorgung sowie Abfallentsorgung gemäß Vorgabe.

- Reinigung der Kioske gemäß Leistungsverzeichnis bis zum nächsten Werktag sowie einwandfreie Sauberkeit ab Beginn der Verkaufsbereitschaft.

- Werterhaltende Pflege der Einrichtungen und Ausstattung.

- Vor- und Nachbereitung zwischen den Veranstaltungen:

- Planung des Personaleinsatzes, Meldung der eingesetzten Mitarbeiter für eine zentrale Akkreditierung.

- Qualifizierungsplanung, Anmeldung und Freistellung von Mitarbeitern zu Trainings plus Erfolgskontrolle der Leistung.

- Korrekte erfolgsabhängige Abrechnung seines Personals - unter Berücksichtigung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

- Werterhaltende Reinigung und Pflege der Mitarbeiterkleidung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann verlängert werden für die Saison 2022/23 und eine weitere Saison 2023/24.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ausgeschlossen bei der Vergabe sind Unternehmen, die bereits ein Los für die Bewirtschaftung der Kioske in der HDI Arena / Stadion haben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- persönliche Eignung:

- Gewerbeanmeldung

- Handelsregisterauszug, soweit vorhanden

- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)

Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) der Servicepartner bei natürlichen Personen, der persönlich haftenden Gesellschafter bei Personengesellschaften, der Geschäftsführer oder sonstiger mit der Unternehmensleitung betrauter Personen bei juristischen Personen sowie bei allen Gesellschaftsformen der Prokuristen und diesen gleichgestellten Personen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers (nicht älter als ein Jahr).

- Nachweis über die ordnungsgemäße Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger (nicht älter als ein Jahr).

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über Betätigungen im Bereich der System-, Schnell- /Großgastronomie bzw. Veranstaltungsgastronomie der letzten drei Jahre unter Benennung der konkreten Betätigungen und eines Ansprechpartners des Auftraggebers, insbesondere auch von Cateringbetätigungen im Bereich Fußball-Bundesliga oder vergleichbarer Großveranstaltungen (ab einer Anzahl von ca. 20.000 Gästen).

Personalkonzept:

Mit dem Angebot ist ein verbindliches Personalkonzept - bezogen auf den Betrieb der Kioske in der HDI Arena

- für die jeweiligen Kioskbesetzungen einzureichen, dass den wechselnden Zuschauerzahlen Rechnung trägt. Das Konzept muss insbesondere gewährleisten bzw. darstellen:

- Mindestbesetzung der einzelnen Kioske auch bei geringem Zuschaueraufkommen zu den vorgegebenen Öffnungszeiten mit qualifiziertem Personal.

- Persönliche Anwesenheit eines mit Entscheidungsbefugnissen und Weisungsrechtgegenüber dem eingesetzten Personal versehenen Mitarbeiters des Servicepartners (Ansprechpartner).

- Zusätzlich persönliche Anwesenheit eines gegenüber dem am jeweiligen Stand eingesetzten Personal weisungsbefugten Mitarbeiters (Standmanager).

- Auswahl von zuverlässigem Personal, Qualifizierung und Schulung des Personals sowie Maßnahmen zur Bindung von qualifiziertem Personal an den Servicepartner.

- Einsatz von deutschsprachigem Personal in den Hauptverkaufszeiten (ab eineinhalb Stunden vor Spielbeginn und in der Halbzeit-Pause) jedenfalls für die folgenden Positionen: Kasse, Zapfanlage bzw. -stelle, Grill und Speisezubereitung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.

Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/04/2022
Ortszeit: 09:00
Ort:

Landeshauptstadt Hannover

Zentrale Submission

Raum A 4.08

Brüderstraße 5

30159 Hannover

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADBS2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hannover.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2022

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