Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004437
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Stadt Zeven benötigt für den Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte sowie eines Sprachheilkindergartens auf dem Grundstück Molkereistraße 26 in 27404 Zeven Planungsleistungen für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1) sowie die Fachplanung für Technische Ausrüstung (Los 2). In der Kindertagesstätte sollen drei U3-Gruppen und zwei Ü3-Gruppen untergebracht werden. Beim Sprachheilkindergarten handelt es sich um fünf Gruppen. Eine Fertigstellung ist bis Sommer 2024 vorgesehen. Ein Lageplan, die Raumprogramme sowie die Kostenschätzung sind den Vergabeunterlagen als Projektunterlagen beigefügt. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Das Projekt ist als Ganzes zu betrachten, die Abrechnung der Maßnahmen hat stets getrennt und differenziert nach Regel-KiTa und Sprachheil-KiTa zu erfolgen, da die Baumaßnahme des Sprachheilkindergartens mit Fördermitteln finanziert ist. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Projektunterlagen entnommen werden.
Los 1
Zeven
Objektplanung
Los 2
Zeven
Fachplanung Technische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. DerAntrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen VergabevorschriftenvorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. DerNachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.