Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über Multifunktionsdrucker und Buchscanner Referenznummer der Bekanntmachung: EU-012021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera sowie ein Service- und Wartungsvertrag über Multifunktionsdrucker und Buchscanner
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten (MFG) von Kyocera über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie für bestehende Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services.
Inhalt der Beschaffung:
- Kauf von ca. 67 Stück Multifunktionsgeräte (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen
- Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen Multifunktionsgeräte und Buchscanner
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende Leistungen:
- Service- und Wartungsvertrag
- Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera
Universität Osnabrück Neuer Graben 29 49074 Osnabrück
Ziel dieser Vergabe ist der Kauf von multifunktionalen Output-Geräten (MFG) von Kyocera und über einen Zeitraum von 48 Monaten und der Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für die Dauer von 48 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen für je 12 Monate, über bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie über bestehende Buchscanner von Zeutschel, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services. Es sind ausschließlich fabrikneue und unbenutzte Geräte gemäß Leistungsbeschreibung anzubieten.Inhalt der Beschaffung: Kauf von ca. 67 Multifunktionsgeräten (MFG) unterschiedlicher Leistungsklassen Wartungs- und Servicevertrag für die bestehenden und neuen Multifunktionsgeräte und Buchscanner.Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Gebäude der Universität Osnabrück und beinhaltet folgende Leistungen. Service- und Wartungsvertrag über 48 Monate Rahmenvertrag für Multifunktionsdrucker des Herstellers Kyocera über 48 Monate.Der Rahmenvertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.Der Wartungs- und Servicevertrag beginnt am 01.03.2022 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Wartungs- und Servicevertrag kann um 2 x 12 Monate verlängert werden.
Der Service und Wartungsvertrag über bestehende und neue Multifunktionsdrucker sowie bestehende Buchscanner kann zweimal zu je 12 Monaten verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Kauf von Multifunktionsdruckern sowie Service- und Wartungsvertrag über neue und bestehende Multifunktionsdrucker sowie bestehende Buchscanner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46342
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wietholt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.4)
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle auszufüllenden Formulare und Dokumente einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVDBVB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.