Mobile Impfteams Stadt Wilhelmshaven - 2. bis 4. Quartal 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Impfteams Stadt Wilhelmshaven - 2. bis 4. Quartal 2022
Die Covid-19-Impfungen in der Stadt Wilhelmshaven werden z. Z. durch mobile Impfteams (MIT) durchgeführt. Da ein Teil der Dienstleister ab Ende März 2022 nicht mehr zur Verfügung steht, müssen weitere Dienstleistungen (Impfteams bestehend aus Impfberechtigten und ImpfhelferInnen) ausgeschrieben werden.
Einsatzschwerpunkte sind das Impflokal in der Nordseepassage (Bahnhofstraße 10 - 26382 Wilhelmshaven, Mo bis Sa, 14:00 - 20:00 Uhr), die Impfstation im Marktkauf (Flutstraße 94 - 26388 Wilhelmshaven, Mo bis Sa, 10:00 - 15:00 Uhr) und das JadeWeserPort-InfoCenter (Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahren, Am Tiefen Fahrwasser - 26388 Wilhelmshaven, Mo - Fr, 13:30 - 19:30). Weitere Einsatzorte im Stadtgebiet Wilhelmshaven sind, je nach Erforderniss und Situation, möglich (mobiler und stationärer Einsatz).
Einsätze im gesamten Stadtgebiet Wilhelmshaven sind grundsätzlich möglich (mobiler oder stationärer Einsatz). Einsatzschwerpunkte siehe Pkt. II.1.4).
siehe Pkt. II.1.4)
Verlängerungsoptionen für die Vorhaltung des Personals sind zweimalig für jeweils ein weiteres Quartal vorgesehen:
Option 1: 01.07.2022 bis 30.09.2022 (3. Quartal); Option 2: 01.10.2022 bis 31.12.2022 (4. Quartal). Die Verlängerungsoptionen können jeweils einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Quartals einseitig durch den Auftraggeber verlängert werden.
siehe Pkt. II.2.7) - Verlängerungsoptionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124 LD) oder eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem AVPQ geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Entgegen der Eigenerklärung genannten drei Referenzen ist der Nachweis einer Referenz aus den letzten drei Jahren ausreichend.
Die Impfberechtigten müssen folgende Qualifikation haben:
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Hebammen/Entbindungshelfer,
Heilerziehungspfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*innen, Pflegeassistent*innen, Rettungsassistent*innen, Notfallsanitäter*innen, Medizinische(r) Fachangestellte(r) oder gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung.
Alle eingesetzten ImpfhelferInnen/Impfberechtigten müssen vollständig gegen Covid-19 inkl. Boosterimpfung geimpft sein, über gute sprachliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen (Sprachzeugnis mindestens B1 oder deutscher Schulabschluss) und dürfen keine Negativeintragungen im Führungszeugnis haben. Der/die organisatorische LeiterIn des Auftragnehmers muss auf Anforderung durch die/den AuftraggeberIn während der Dienstzeiten innerhalb von mindestens 30 Minuten für ggf. erforderliche Rücksprachen mit der/dem AuftraggeberIn vor Ort (innerhalb des Stadtgebietes Wilhelmshaven) am jeweiligen Einsatzort eintreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Durch den direkten Covid-19-Bezugs ist die Dringlichkeit hinreichend begründet, die rechtzeitige Abwicklung der Verwaltungsabläufe kann nur bei bei einer Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 (3) VgV eingehalten werden.
Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven
Submissions- Leiter/in, -Helfer/-in, -Protokollant/-in, Vertreter/-in des Rechnungsprüfungsamtes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]