IT Service Desk Referenznummer der Bekanntmachung: 10494675
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Service Desk
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Auswahl eines professionellen Dienstleisters im Bereich IT-Service Desk Support zu finden, welcher zukünftig die Aufgaben für den IT-Service Desk der enercity Netz übernehmen wird.
Der Vertag beginnt am 01.01.2023 und hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Auftrag kann viermal um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber verlängert werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Auswahl eines professionellen Dienstleisters im Bereich IT-Service Desk Support zu finden, welcher zukünftig die Aufgaben für den IT-Service Desk der enercity Netz übernehmen wird.
Der Vertag beginnt am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Aktuelle Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei, z.B. Creditreform (nicht älter als 6 Monate,Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) - oder, falls nicht vorhanden - eine Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
2) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
3) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden,
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird,
2) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter(innen) im Unternehmen,
3) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiterentwicklung im Bereich des Auftragsgegenstandes für die Jahre 2019, 2020 und 2021,
4) Erklärung über den Gesamtumsatz im europäischen Wirtschaftsraum in den Jahren 2019, 2020 sowie 2021,
5) Erklärung über die Standorte im europäischen Wirtschaftsraum,
6) Erklärung über die Anzahl der IT-Service Desk im europäischen Wirtschaftsraum sowie in Deutschland. In Deutschland sind die Standorte zu bennen,
7) Erklärung über die Anzahl der Kunden im Bereich IT-Service Desk im europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland und im öffentlichen Sektor in Deutschland
8) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
9) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
10) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
zu 1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen. - nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
zu 2) Es müssen mindestens 250 Mitarbeiter(innen) im Unternehmen beschäftigt sein,
zu 3) Es müssen im Geschäftsbereich des Auftragsgegenstandes im Geschäftsjahr 2019 mindestens 100 Mitarbeiter(innen), im Geschäftsjahr 2020 mindestens 150 und im im Geschäftsjahr 2021 mindestens 200 Mitarbeiter(innen)beschäftigt werden,
zu 4) Der Mindestumsatz muss pro Jahr bei [Betrag gelöscht] EUR liegen,
zu 6) In Deutschland muss mindestens an einem Standort ein IT-Service Desk betrieben werden,
zu 7) Im europäischen Wirtschaftsraum müssen mit mindestens 10 Kunden, in Deutschland mit mindestens 5 Kunden sowie im öffentlichen Sektor in Deutschland mit mindestens 2 Kunden Verträge bestehen,
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Mindestens 75% aller Mitarbeiter im IT-Service Desk in Deutschland müssen Muttersprachler bzw. über Sprachkenntnisse mindestens vergleichbar mit TÖFL C2 verfügen. Der Nachweis wird erbacht durch ein ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung durch den Bieter.
2) Es sind zwei Servicemanager für das Projekt zu bennen. Eine Projekthistorie max. 1 DIN A4 Seite ist je Manager beizufügen. Die Servicemanager müssen mind. eine Zertifizierung nach ITIL haben. Weitere typische Zertifizierungen im Projektmanagement sowie Microsoft-Umfeld sind wünschenswert und sollten mitbeschrieben werden.
3) Erklärung, dass Prozesse nach ITIL implementiert sind
4) Erklärung, dass eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 im Geschäfstbereich des Auftragsgenstandes oder gleichwertig vorliegt. Es ist die entsprechende ISO/IEC 27001 als Nachweis einzureichen, andernfalls ist die Gleichwertigkeit auf max. 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben.
5) Es sind drei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe II.1.4 und II.2.4) und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
zu 5) Vergleichbare Leistung heißt:
- mit ENERCITY vergleichbare Kundensituation der Betreuung eines vollumfänglichen IT-Service Desk Supports
(Incident/Problem/Change/Service Request Management erbracht durch AN)
- mindestens 1.500 Nutzern je Kundensituation;
- mind. 1 Projekt aus öffentlichem Sektor;
- deutscher IT-Service Desk des AN
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem XX.XX.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RKQD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.