Neubau der Splittingschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Splittingschule
Die Stadt Papenburg hat den schlüsselfertigen Neubau einer Grundschule als Ersatz für die Splittingschule und den Abbruch des Bestandsschulgebäudes sowie die Umnutzung der Bestandsmensa beschlossen. Zum Leistungsumfang gehören Planung, Bau, Zwischenfinanzierung sowie die Erbringung der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen einer Gesamtvergabe (analog einem ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung) durch einen Generalübernehmer.
Splitting rechts;
26871 Papenburg
Die Stadt Papenburg hat den Neubau einer 2-zügigen Grundschule als Ersatz für die Splittingschule und den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Umnutzung der Bestandsmensa (z. B. als Lehrerzimmer) beschlossen. Die an das Schulgebäude grenzende Sporthalle soll erhalten bleiben. Die Fassade der Sporthalle ist im Bereich der abzubrechenden Grundschule zu sanieren und zu schließen.
Das vorgesehene Grundstück befindet sich in der Straße Splitting rechts. Das abgestimmte Raumprogramm der Grundschule umfasst eine NUF von ca. 1.300 m². Die zu errichtende Brutto-Grundfläche der 2-zügigen Grundschule liegt bei ca. 2.000 m². Das Abbruchvolumen des Bestandsschulgebäudes beträgt ca. 5.800 m³. Im Bereich der Außenanlagen sind ca. 5.000 m² neu zu schaffen.
Ein Amtsentwurf für das Bauvorhaben liegt vor und kann als Grundlage für die Erarbeitung eines Angebots durch den Auftragnehmer genutzt werden. Die baulichen Maßnahmen können in unterschiedlichen Bauabschnitten umgesetzt werden. Konzeptabhängig sind auch bauliche Interimsmaßnahmen durch den Auftragnehmer möglich, da die baulichen Maßnahmen auf den parallel stattfindenden Schulbetrieb der Splittingschule abzustimmen sind.
Die neue Schule soll im Rahmen einer Gesamtvergabe (analog PPP/Inhabermodell) bzw. eines Generalübernehmermodells ohne Endfinanzierung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung der Grundschule, den Abbruch des Bestandsschulgebäudes, die Umnutzung der Bestandsmensa sowie die Herstellung aller Außenanlagen zu erbringen. Das Gebäude ist im Passivhausstandard zu errichten. Zum Leistungsumfang gehört des Weiteren die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlungen wird Teil der Vergabeunterlagen. Modul- und Systembauweisen sind unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen zulässig.
Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt – abweichend von der VOB/B – zu zwei vertraglich festgelegten Zeitpunkten nach Fertigstellung des Rohbaus und nach Gesamtabnahme in Form von Abschlagszahlungen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die ggf. dafür erforderliche Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat vergütet. Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird die Stadt Papenburg. Der Auftraggeber führt nach VOB/A 2019 Abschnitt 1, § 3a Abs. 4 Nr. 2 und 3 eine Freihändige Vergabe durch. Im Interesse der Transparenz erfolgt die Freihändige Vergabe in Form eines Verhandlungsverfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, das freiwillig EU-weit bekannt gemacht wird. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Für die Planungs- und Bauphase ist die Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Kreditinstituts erforderlich.
Für das Projekt ist die Einbindung von Fördermitteln aus der Kreisschulbaukasse geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist jedoch im Formularfeld anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind nur auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A4/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/%20vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/%20vergabekammer-niedersachsen-144803.html