Ausbau der Kreisstraße 44 (Dammstraße) einschl. Brückenneubau; Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005813
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Kreisstraße 44 (Dammstraße) einschl. Brückenneubau; Planungsleistungen
Im Zuge des Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen für den Ausbau der Kreisstraße 44 (Dammstraße) in Ritterhude einschließlich der Brückenneubauplanung vergeben werden.
Die Kreisstraße 44 (Dammstraße) zwischen der L 151 und der K 43 ist eine verkehrswichtige Verbindung zwischen den Verkehrsräumen Ritterhude/Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal/Bremen mit Anschluss an die Autobahn A 27.
Die Kreisstraße ist 1059 m lang, geht von der K 43 ab und wird mit der Hammebrücke in die Ortsdurchfahrt L 151 (Riesstraße) geführt. Die Hammebrücke auf der K 44 ist eine Spannbetonbrücke. Baujahr 1973, Tragfähigkeitsklasse SLW 60/30, verbaute Spannstahle Interspann KA 155/44. Diese gelten als Spannungsrisskorrosionsgefährdet. Die Brücke ist langfristig nicht mehr zu halten und muss ersetzt werden.
Ritterhude
Im Zuge des Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen für den Ausbau der Kreisstraße 44 (Dammstraße) in Ritterhude einschließlich der Brückenneubauplanung vergeben werden.
Die Kreisstraße 44 (Dammstraße) zwischen der L 151 und der K 43 ist eine verkehrswichtige Verbindung zwischen den Verkehrsräumen Ritterhude/Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal/Bremen mit Anschluss an die Autobahn A 27.
Die Kreisstraße ist 1059 m lang, geht von der K 43 ab und wird mit der Hammebrücke in die Ortsdurchfahrt L 151 (Riesstraße) geführt. Die Hammebrücke auf der K 44 ist eine Spannbetonbrücke. Baujahr 1973, Tragfähigkeitsklasse SLW 60/30, verbaute Spannstahle Interspann KA 155/44. Diese gelten als Spannungsrisskorrosionsgefährdet. Die Brücke ist langfristig nicht mehr zu halten und muss ersetzt werden. Gegenstand dieser Planungsleistungen sind die Planungen für die Brücke (inkl. Tragwerk) und die Straße (Verkehrsanlage).
Die Auswahl der max. fünf geeignetsten Bewerber erfolgt anhand der Referenzen. Es werden maximal jeweils drei Referenzen für den Straßenbau/Verkehrsanlagen und drei Referenzen für den Brückenbau/Ingenieurbauwerke gewertet. Für jedes Referenzprojekt, dass die Mindestanforderungen erfüllt, können maximal 8 Punkte erreicht werden. Bei maximal sechs Referenzen (jeweils drei für Verkehrsanlagen und drei für Brückenbau) die gewertet werden, können maximal 48 Punkte erreicht werden. Nähere Informationen sind der Ziffer 7 in der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck HVA F-StB, alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV akzeptiert. In dem Formblatt sind Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, zum Gesamtumsatz, zu vergleichbaren Referenzen, zur Anzahl der Beschäftigen, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstiger Schäden von [Betrag gelöscht] EUR. Bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (§ 46 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis über den Abschluss ist vor Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den Jahren 2019 – 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Ingenieure / Bauleiter bzw. Baumanager (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die Anzahl der beschäftigten Ingenieure darf in 2021 nicht weniger als 2 betragen haben (Mindestanforderung).
- Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Planungsleistungen im Straßenbau (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen in vergleichbarer Größenordnung (Straßenneubau oder Sanierung einer Straße mit mindestens einem Knotenpunkt und anrechenbaren Kosten von mindestens 1 Mio. Euro) handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021 abgeschlossen wurde.
- Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Planungsleistungen im Brückenbau (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen in vergleichbarer Größenordnung (Brückenneubau oder Sanierung, anrechenbare Kosten mindestens 3 Mio. Euro) handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021 abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebot auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.