Neubau DB-Brücke Hahnstraße in Neustadt am Rübenberge: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: P582
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt am Rübenberge
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt-a-rbge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau DB-Brücke Hahnstraße in Neustadt am Rübenberge: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und örtliche Bauüberwachung
Die Brücke "Hahnstraße" im Stadtteil Borstel der Stadt Neustadt am Rübenberge ist im Jahre 1964 errichtet worden. Sie ist eine klassische Spannbetonbrücke der Belastungsklasse 30t (einspurig). Die Brücke wurde auf bestehenden, alten Widerlagern errichtet. Die Brücke überführt die DB-Strecke Hannover-Bremen. Sie dient der Erschließung des südlichen Dorfkerns, des Sägewerkes Scharnhorst und einer Kiesabbaufläche.
Die letzte Bauwerksprüfung hat ergeben, dass die Brücke dringend sanierungsbedürftig ist. Auf Grund der Tatsache, dass die Widerlager bereits über 100 Jahre alt sind, keine gesicherte Querung für Fußgehende und Radfahrende bietet und ab 2030 mit Einzug der Blockverdichtung auf der Bahntrasse Nienburg/Hannover Sperrpausen für die Neuerrichtung eines Bauwerkes kaum noch realisierbar sind, sollte ein Neubau kurzfristig erfolgen.
Die Brücke ist nicht für den heutigen Schwerlastverkehr (Transporte Sägewerk, Kieskuhle und landwirtschaftlicher Verkehr) ausgebaut, außerdem weist die Brücke keine ausreichende Führung für Fußgehende auf.
Die neue Brücke soll für den heutigen und zukünftigen Schwerlastverkehr bemessen werden. Es ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,00 m und ein einseitiger Gehweg geplant. Die Verkehrsflächen im Süden der Brücke müssen angepasst werden.
Die Baukosten für den Ersatzneubau der Brücke werden auf ca. 2,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt (1,6 Mio. EUR Brücke, 0,4 Mio. EUR Verkehrsflächen).
Neustadt am Rübenberge
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung Lph 1 bis 3, optional 4 bis 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- Optional: Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2,
-- Koordination mit der DB Netz AG bis Lph 3, optional ab Lph 4,
-- Aufstellung einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) sowie Anmeldung von Sperrpausen bis Lph 3, optional ab Lph 4,
-- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit bis Lph 3, optional ab Lph 4,
-- Mitwirkung bei der Vergabe der Bodengutachter- und Vermessungsleistungen.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 25 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken): 20 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Tragwerksplanung: 15 %,
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 5 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis 9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung Lph 4 bis 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 4 bis 9 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2,
-- Koordination mit der DB Netz AG ab Lph 4,
-- Aufstellung einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) sowie Anmeldung von Sperrpausen ab Lph 4,
-- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit ab Lph 4.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) "Teilnahmebedingungen" und III.2) "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,6 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens dreimal die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken) erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mindestens drei Referenzen über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brücken) nachweisen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken) muss mindestens drei Referenzen über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke für eine Straßenbrücke nachweisen.
Der hauptverantwortliche Tragwerksplaner muss mindestens drei Referenzen über persönlich erbrachte Tragwerksplanungsleistungen für eine Straßenbrücke nachweisen.
Für mindestens einen Objektplaner Ingenieurbauwerke muss den Nachweis der Bauvorlageberechtigung der Deutschen Bahn vorgelegt werden.
Der Bauüberwacher muss über die Befähigung durch die DB AG für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen verfügen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens 2 Ingenieure o. vgl. für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken) und 2 Ingenieure o. vgl. für die Tragwerksplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden..
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_DB-Brücke-Hahnstr_VgV-OP-IBW_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRSPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Neustadt am Rübenberge
Land: Deutschland