Dienstleistung für Kreativ- und Strategie-Agentur und Digital- und Dialog-Agentur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung für Kreativ- und Strategie-Agentur und Digital- und Dialog-Agentur
Im Zuge der Markenpositionierung sucht die KKH in drei Losen Agenturpartner. Diese sind wie folgt:
- Los 1: Kreativ- und Strategie-Agentur
- Los 2: Digital- und Dialog-Agentur
Kreativ- und Strategie-Agentur
Gesucht wird eine ausgesprochen strategisch denkende und handelnde Kreativ- und Strategie-Agentur mit starker B2C- und B2B-Expertise und -Erfahrung, die das Unternehmen bei der Entwicklung von omnikanalfähigen Kreativ-Ideen/-Konzepten und Kampagnenideen auf dem deutschen Markt unterstützt. Dies beinhaltet z.B.:
- Kommunikationsstrategie, Konzept, Beratung, Kreation, Design, Text, Umsetzung
- Kampagnenentwicklung, Content-Strategie
- Entwicklung Dachmarken-, Geschäftsfeld- und Themen-Kommunikation
- Entwicklung von omnikanalfähigen Kommunikationskonzepten
- Design, Branding, Corporate Design inkl. Corporate Design-Manual
- Umsetzung Corporate Design
Der Vertrag kann zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden.
Alle eingehenden Teilnahmeanträge werden einer Bewertung zugeführt. Gesamt sind 280 Punkte erreichbar,
diese teilen sich wie folgt auf:
- Referenzprojekte (max. 180 Punkte)
Es müssen 3 Referenzprojekte auf separater Anlag vorgelegt werden, die nicht älter als 4 Jahre (2017, 2018, 2019, 2020) sind. Sie müssen in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorgelegt werden.
- Kernteam (max. 100 Punkte)
Es ist ein Kernteam auf separater Anlage zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie verfügt.
Weitere Details sind der Anlage Eignung für das jeweilige Los zu entnehmen.
Digital- und Dialog-Agentur
Gesucht wird eine ausgesprochen strategisch denkende und handelnde, kreative und technisch versierte Digital- und Dialog-Agentur mit starker B2C- und B2B-Expertise und -Erfahrung, die den Auftraggeber bei seinen komplexen Anforderungen auf dem deutschen Markt unterstützt. Dies beinhaltet z.B.:
- Ganzheitliche Digital-Strategie (Inkl. Ziele und Definition von KPIs)
- Entwicklung Digitalstrategie, Social Media Strategie, B2B Social Selling
- Strategisch-konzeptionelle Beratung und Kreation im digitalen Umfeld
- Grundsätzliche Abdeckung des gesamten Online- und Dialog-Spektrums
- Ist-Analyse des Zustandes und Weiterentwicklung der digitalen Markenführung
Der Vertrag kann zweimalig um je ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden.
Alle eingehenden Teilnahmeanträge werden einer Bewertung zugeführt. Gesamt sind 280 Punkte erreichbar,
diese teilen sich wie folgt auf:
- Referenzprojekte (max. 180 Punkte)
Es müssen 3 Referenzprojekte auf separater Anlage vorgelegt werden, die nicht älter als 4 Jahre (2017, 2018, 2019, 2020) sind. Sie müssen in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorgelegt werden.
- Kernteam (max. 100 Punkte)
Es ist ein Kernteam auf separater Anlage zu benennen, welches über alle notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, seiner Produkte, seiner Anforderungen, des Marktumfeldes und der Kommunikationsstrategie verfügt.
Weitere Details sind der Anlage Eignung für das jeweilige Los zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eintragung in einem öffentlichen Register
Der Bewerber muss einen Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handels- od.
Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate) erbringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: eine aktuell gültige, marktüblichen Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 € für Vermögensschäden.
Ein Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist währende der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
ODER Im Auftragsfall ist eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und der Bewerber fügt anliegend die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit mir bereit ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Sprachniveau Erfüllen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter das folgende Sprachniveau:
- Deutsch als Muttersprache oder
- Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland