B190n West und Ost: Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: P550-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B190n West und Ost: Kartierungen
Die B190n als Bundesstraße war als Querspanne zwischen der A 14 in Sachsen- Anhalt und der zukünftigen A 39 geplant. Dabei plante hier im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler Geschäftsbereich Lüneburg) den westlichen ca. 16,4 km langen Teil der B 190n, der von Breitenhees (B4) ausgehend bei Bad Bodenteich an die A 39 anschließt und den östlichen ca. 3,2 km langen Teil von der A 39 bis zur Landesgrenze NI/ST.
Eine Linienbestimmung für den Abschnitt West erfolgte am 31. Oktober 2009, ein Scopingtermin fand am 11.05.2010 statt. Faunistische und floristische Kartierungen wurden ebenfalls im Jahr 2010 durchgeführt.
Die Planungen zur B190n West befanden sich in der Entwurfsplanung. Mit der Linienbestimmung im Jahr 2009 und dem Scopingtermin sowie faunistischen Erfassungen in 2010 weist das Projekt bereits eine lange Planungshistorie auf, wobei hier ab 2015 keine planerischen Aktivitäten mehr stattfanden. Diese wurden nun wieder aufgenommen und machten Kartierungen im Zuge der Erarbeitung des LBP, auch zur Überprüfung der nunmehr mehr als 10 Jahre alten Kartierdaten notwendig. Im Sommer 2021 wurde eine Faunistische Planungsraumanalyse erstellt, aus der der entsprechende Kartierbedarf und - raum abgeleitet wurde, so dass im Abschnitt West umfängliche Kartierungen erfolgen müssen.
Die Linienbestimmung für den Abschnitt Ost liegt vor mit Datum 11.04.2011. Für diesen Abschnitt wurde die Planung bislang nicht aufgenommen. Auch hier erfolgte die Erstellung einer Faunistischen Planungsraumanalyse mit Ableitung des entsprechenden Kartierbedarfs. Die Faunistische Planungsraumanalyse umfasst dabei beide Abschnitte und betrachtet diese zusammen, so dass sich auch die folgende Ableitung des Kartierbedarfs auf beide Abschnitte bezieht und zusammen betrachtet wird.
Gesamte Untersuchungsraumgröße ca. 2.100 ha, davon Abschnitt West = ca. 1.700 ha, Abschnitt Ost = ca. 400 ha.
B190n Abschnitt West und Abschnitt Ost:
- Faunistische Kartierung (Avifauna-Brutvögel, Wildkatze, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tag-/Nachtfalter, Libellen, Heuschrecken))
- Kartierung von Biotoptypen
- Kartierung von floristischen Arten
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen
- Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B190n West und Ost: Kartierungen
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRSU4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland