B190n West und Ost: Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: P550-3

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B190n West und Ost: Kartierungen

Referenznummer der Bekanntmachung: P550-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die B190n als Bundesstraße war als Querspanne zwischen der A 14 in Sachsen- Anhalt und der zukünftigen A 39 geplant. Dabei plante hier im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler Geschäftsbereich Lüneburg) den westlichen ca. 16,4 km langen Teil der B 190n, der von Breitenhees (B4) ausgehend bei Bad Bodenteich an die A 39 anschließt und den östlichen ca. 3,2 km langen Teil von der A 39 bis zur Landesgrenze NI/ST.

Eine Linienbestimmung für den Abschnitt West erfolgte am 31. Oktober 2009, ein Scopingtermin fand am 11.05.2010 statt. Faunistische und floristische Kartierungen wurden ebenfalls im Jahr 2010 durchgeführt.

Die Planungen zur B190n West befanden sich in der Entwurfsplanung. Mit der Linienbestimmung im Jahr 2009 und dem Scopingtermin sowie faunistischen Erfassungen in 2010 weist das Projekt bereits eine lange Planungshistorie auf, wobei hier ab 2015 keine planerischen Aktivitäten mehr stattfanden. Diese wurden nun wieder aufgenommen und machten Kartierungen im Zuge der Erarbeitung des LBP, auch zur Überprüfung der nunmehr mehr als 10 Jahre alten Kartierdaten notwendig. Im Sommer 2021 wurde eine Faunistische Planungsraumanalyse erstellt, aus der der entsprechende Kartierbedarf und - raum abgeleitet wurde, so dass im Abschnitt West umfängliche Kartierungen erfolgen müssen.

Die Linienbestimmung für den Abschnitt Ost liegt vor mit Datum 11.04.2011. Für diesen Abschnitt wurde die Planung bislang nicht aufgenommen. Auch hier erfolgte die Erstellung einer Faunistischen Planungsraumanalyse mit Ableitung des entsprechenden Kartierbedarfs. Die Faunistische Planungsraumanalyse umfasst dabei beide Abschnitte und betrachtet diese zusammen, so dass sich auch die folgende Ableitung des Kartierbedarfs auf beide Abschnitte bezieht und zusammen betrachtet wird.

Gesamte Untersuchungsraumgröße ca. 2.100 ha, davon Abschnitt West = ca. 1.700 ha, Abschnitt Ost = ca. 400 ha.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313000 Umwelttechnische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

B190n Abschnitt West und Abschnitt Ost:

- Faunistische Kartierung (Avifauna-Brutvögel, Wildkatze, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tag-/Nachtfalter, Libellen, Heuschrecken))

- Kartierung von Biotoptypen

- Kartierung von floristischen Arten

Besondere/Zusätzliche Leistungen:

- Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen

- Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 134-356674
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P550-3
Bezeichnung des Auftrags:

B190n West und Ost: Kartierungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRSU4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren

unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2022

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