Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gleichen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Gemeinde Gleichen 37130 Gleichen
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
(ausführlich siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Northeim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRSQS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.