8/2010/S0560 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Bückeburg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002227368-BwDLZ Wunstorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/2010/S0560 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Bückeburg
Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort 31675 Bückeburg ( Schäfer-Kaserne, Jägerkaserne, Standortschießanlage Cammer, 5 Wohnhäuser Königsberger Str.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort 31675 Bückeburg ( Schäfer-Kaserne, Jägerkaserne, Standortschießanlage Cammer, 5 Wohnhäuser Königsberger Str.
Zeitraum: 01.10.2022 - 30.09.2026
Jägerkaserne:
sicherheitsüberprüftes Personal (Ü2) wird für 2 Gebäude benötigt
Anzahl Räume: 971
zu reinigende Bodenfläche (einfach): 20.684 m²
monatlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 142.650 m²
jährlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 1.711.802 m²
Schäfer-Kaserne:
sicherheitsüberprüftes (Ü2) Personal wird für 20 Gebäude benötigt
Anzahl Räume: 2.043
zu reinigende Bodenfläche (einfach): 41.996 m²
monatlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 281.902 m²
jährlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 3.382.834 m²
Standortschießanlage Cammer:
Anzahl Räume: 9
zu reinigende Bodenfläche (einfach): 110 m²
monatlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 1.277 m²
jährlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 15.335 m²
5 Wohnhäuser Königsberger Str.:
Anzahl Räume: 211
zu reinigende Bodenfläche (einfach): 2.223 m²
monatlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 18.367 m²
jährlich zu reinigende Bodenfläche (gesamt): 220.404 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit