FW Emstek GTLF - Los 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emstek
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49685
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emstek.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Emstek GTLF - Los 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau
Die Gemeinde Emstek beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Großtanklöschfahrzeug zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein Tanklöschfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter (bis zu 10.000 l Fassungsvermögen), einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer auf dem Dach sowie einem festmontierten Frontwerfer, 2 Schaummitteltanks für unterschiedliche Schaummittel und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Emstek
Die Beschaffung erfolgt in einem Los bestehend aus dem Fahrgestell und dem feuerwehrtechnischen Ausbau. Die Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft und beigestellt.
Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Einzelpreis der Option angibt, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten. Bei der Nichtbeauftragung einzelner Optionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um die jeweils an der Position angegeben Nettopreis der Position gekürzt und die Umsatzsteuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden
Die Angabe unter II. 2.7 ist als maximaler Richtwert zu verstehen, das Feld darf nicht leer sein. Die Bieter haben die Wertung der Lieferzeit zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Weiterhin werden für das Los 1 nur Bieter zugelassen, die im letzten 5 Jahren mindestens 10 vergleichbare Fahrzeuge gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.