Treuhänderische Sanierungsträgerleistung zur Umsetzung des Projekts „Papenburg Stadtmitte“ Referenznummer der Bekanntmachung: 6347-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.papenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Treuhänderische Sanierungsträgerleistung zur Umsetzung des Projekts „Papenburg Stadtmitte“
Im Jahr 2021 wurde die Stadt Papenburg in das Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung aufgenommen, von der sich alle Beteiligten einen wichtigen Impuls für die Innenstadt erhoffen. Das in der Sanierungssatzung vom 16.12.2021 festgelegte Sanierungsgebiet „Papenburg - Stadtmitte“ erstreckt sich mit einer Größe von ca. 59,5 Hektar rund um den Hauptkanal und Innenstadtbereich des Mittelzentrums.
Zur Umsetzung des Projekts soll ein Sanierungsträger gemäß §§ 157 ff. BauGB beauftragt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Jahr 2021 wurde die Stadt Papenburg in das Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung aufgenommen, von der sich alle Beteiligten einen wichtigen Impuls für die Innenstadt erhoffen. Das in der Sanierungssatzung vom 16.12.2021 festgelegte Sanierungsgebiet „Papenburg - Stadtmitte“ erstreckt sich mit einer Größe von ca. 59,5 Hektar rund um den Hauptkanal und Innenstadtbereich des Mittelzentrums. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Mit der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurden diverse Handlungsschwerpunkte herausgearbeitet, die in Form von ca. 27 Maßnahmen(-paketen) Eingang in die Kosten- und Finanzierungsübersicht gefunden haben. Die Umsetzung der Maßnahmen über den anvisierten Sanierungszeitraum von 15 Jahren stellt einen dynamischen, komplexen Prozess dar, der u.a. durch die rechtssichere Anwendung des besonderen Städtebaurechts und der
Abrufung von Fördermitteln geprägt ist. Zugleich gilt es bei allen Fragestellungen die vor Ort vertretenen Akteure und Interessensgemeinschaften zielgerichtet in diesen Entwicklungsprozess zu integrieren, diese fachlich fundiert zu beraten und Impulse für die Umsetzung von Maßnahmen zu geben.
Die Stadt Papenburg ist sich der Verantwortung bewusst, die aus der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm hervorgeht. Zur wesentlichen Unterstützung der beratenden und koordinierenden Funktion beabsichtigt die Stadt Papenburg daher die Leistungen für einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. § 157 Abs. 1 Satz 1 BauGB an externe Dienstleister zu vergeben.
Die Stadt Papenburg ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Träger um jeweils höchstens fünf weitere Jahre zu verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
Die Stadt Papenburg ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Träger um jeweils höchstens fünf weitere Jahre zu verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger (§ 158 BauGB) erfüllen (Mindestanforderung).
1) Angabe des mittleren Jahresumsatzes der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen (Treuhänderische Sanierungsträgerleistungen für Kommunen unter Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen)
2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zu 1) Nachweis eines mittleren Jahresumsatzes von mind. EUR 500.000,00 (netto) in den letzten drei Jahren mit vergleichbaren Leistungen (Treuhänderische Sanierungsträgerleistungen für Kommunen unter Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen)
Zu 2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 1,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 1,0 Mio. erhöht werden können.
Nachweis von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen (treuhänderische Sanierungsträgerleistungen für Kommunen unter Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen mit Gesamtkosten (brutto) von mindestens EUR 5,0 Mio.), welche jeweils seit mindestens 4 Jahren bearbeitet werden.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen (treuhänderische Sanierungsträgerleistungen für Kommunen unter Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen mit Gesamtkosten (brutto) von mindestens EUR 5,0 Mio.), welche jeweils seit mindestens 4 Jahren bearbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.