Lieferung von Ultraschallwasserzählern Referenznummer der Bekanntmachung: TB21_1001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ultraschallwasserzählern
Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit wMbus Funkauslesung und LoRa WAN
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorbemerkungen Der Trinkwasserverband Verden beabsichtigt für 2022 neue Wasserzähler mit Deckel zu beschaffen. Hierzu sind folgende Lieferfristen festgeschrieben und müssen eingehalten werden: 1. Lieferung am 03.01.2022 mit 2.000 Stck. Zähler Q3=2,5 inkl. aller Kleinmaterialienund dann14-tägig jeweils 2.000 Stck. Zähler Q3=2,5 inkl. aller KleinmaterialienDie Lieferzeiten sind zwingend mit anzugeben bzw. zu bestätigen. Dieses ist auf einem separaten Anschreiben ausreichend. Eine Fernauslesung muss ohne zusätzliche Software oder Geräte möglich sein, ein Funk-Receiver MBWBLUE 868 ist vorhanden. Eine direkte Übernahme in die Software Derago ist sicherzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Kosten entstehen sind uns diese mitzuteilen. Die Zähler müssen geeicht sein, eine Zulassung für Trinkwasser und einen Barcode-Strichcode 128 haben. Zudem sind sie mit den wM-Bus Voreinstellungen wie im LV beschrieben zu liefern. Der Deckel des Zählers soll das Logo des Trinkwasserverbandes Verden erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42697
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs.6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung durch Nichtbeauchtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.