i.ZWO Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 10492608
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
i.ZWO Medientechnik
Die enercity baut zurzeit eine neue Konzernzentrale an Ihrem Standort Glocksee in Hannover.
Summary der wesentlichen Nutzungen und Funktionen:
- Neubau eines sechsgeschossigen Gebäudes im Passivhaus-Standard mit Büroeinheiten für circa 650 Mitarbeitende und einer Bruttogeschossfläche von circa 21.000 qm
- Atrium mit Veranstaltungsnutzung
- Netzwerkflächen in den Etagen zur informellen Kommunikation mit Servicepoints
- Konferenzcenter
- Betriebsrestaurant mit Free-Flow Bereich, Küche und Shop
- Gesundheitszentrum bestehend aus betriebsärztlichen Dienst und Sportfläche
- Lager- und Archivflächen
- Freianlagen mit großzügigem Vorplatz
Im Zuge des Neubaus des Konzerngebäudes der enercity AG am Standort Glocksee werden über alle sechs Ebenen großflächige Gebäudebereiche und ausgewählte Räumlichkeiten mit moderner Medientechnik ausgestattet, die dem Aspekt der Funktionalität, der Flexibilität und der Wirtschaftlichkeit folgt. Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Im Ausschreibungsverfahren sind aktuell u. a. folgende Termine geplant:
- Beauftragung voraussichtlich im Juli-August 2022
- Umsetzungszeitraum auf der Baustelle: November 2022 bis Juni 2023
Wir weisen darauf hin, dass die genannten Termine starken Änderungen unterliegen können und sich noch im weiteren Projektverlauf konkretisieren werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Ausschreibungsunterlagen.
Im Zuge des Neubaus des Konzerngebäudes der enercity AG am Standort Glocksee werden über alle sechs Ebenen großflächige Gebäudebereiche und ausgewählte Räumlichkeiten mit moderner Medientechnik ausgestattet, die dem Aspekt der Funktionalität, der Flexibilität und der Wirtschaftlichkeit folgt. Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
a) Der AG behält sich den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Montage der in der Ausschreibung beschriebenen Produkte vor. Die Ausführung erfolgt an den Standorten der enercity in der Region Hannover, weitere werden frühzeitig bekanntgegeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2025. Der Zielwert des Rahmenvertrages wird mit [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr festgelegt.
b) Der AG behält sich vor einen Wartungs- bzw. Servicevertrag mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren nach Abnahme abzuschließen. Die Inhalte und Details sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
-
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Aktuelle Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei, z.B. Creditreform (nicht älter als 6 Monate,Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) - oder, falls nicht vorhanden - eine Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
2) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
3) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden,
4) Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur, zur Unternehmensorganisation, zum Service, Portfolio
und zu Produktions- und Lagerkapazitäten (max. 5 DIN A4 Seiten)
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
-
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 6.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft der Geschäftsjahre 2019 bis 2021,
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Geschäftsjahre 2019 bis 2021,
3) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in der Europäischen Union der Geschäftsjahre 2019 bis 2021
4) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in der Europäischen Union im Tätigkeitsbereich des Auftragesder Geschäftsjahre 2019 bis 2021
5) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
5) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
6) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
zu 5) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen. - nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Es sind drei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe II.1.4 und II.2.4) und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen. Sofern keine Referenzkontaktdaten herausgegeben werden können, muss zumindest auf Nachfrage der Kontakt zur Referenz hergestellt werden können. Gewertet werden nur die in den Formblättern genannten Referenzen.
Vergleichbare Leistung heißt:
- Die Baumaßnahmen müssen jeweils eine gesamte Bausumme von mindestens 1,5 Mio EUR netto umfassen
- Es müssen die folgenden Leistungen in der Referenz erbracht worden sein:
o Beschallungs- und Präsentationstechnik (Projektion und LED-Wandtechnik),
o Mediensteuerungs- und Konferenztechnik,
o Netzwerktechnik bzw. AVover IP
o Digital Signage,
o Raumbuchungs- und Hausinformationssystem
- Die erbrachten Leistungen sind textlich zu beschreiben, so dass der Auftraggeber ein Bild von den ausgeführten Arbeiten erhält.
Es ist jeweils darzustellen: der Leistungsgegenstand mit fachkundigem Ansprechpartner, die Bausumme in EUR, Ausführungszeiten.
siehe Vergabeunterlagen
Im Falle des Auftrages gegebenenfalls Bankbürgschaft, Versicherungsnachweis siehe Ziffer III.1.2.) Nr. 3) bzw. Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 04.02.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden. Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RLZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.