Prüfsoftware für Krankenhausabrechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfsoftware für Krankenhausabrechnungen
Beschaffung einer Fachsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Schloßplatz 6 26603 Aurich
Bereitstellung einer Fachsoftware für die Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG und PePP-System
sowie entsprechender Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen..
Der Systemservice verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monaten, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
1.1 Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar. Antworten können auch auf einem gesonderten Blatt gemacht werden (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
5 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leis-tungsgegenstand
10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
1.2 Informationskriterium
Stellen Sie Informationen zu Ihren Unternehmen in Bezug auf Teamgröße (Entwicklung, Betrieb, Pflege) und die entsprechenden Qualifikationen im Bereich Fach-software für die Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG (Diagnosis Related Groups) und PEPP-System (Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiat-rie und Psychosomatik) zur Verfügung.
Als geeignet gilt, wer alle A-Kriterien erfüllt und bei den B-Kriterium eine Mindestpunktzahl von mindestens 5 Punkten erreicht.
2.1 Ausschlusskriterium
Alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deut-sche Sprache in Wort und Schrift.
2.2 Ausschlusskriterium
Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
3.1 Ausschlusskriterium
Sie bestätigen, mindestens ein (1) Projekt in den letzten fünf (5) Jahren durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands (Bereitstellung einer Fachsoftware für die Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG (Diag-nosis Related Groups) und PEPP-System (Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik) und des Lieferum-fangs vergleichbar ist.
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu der geforderten Referenz zu machen.
Insbesondere sind dies für die Referenz folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Als geeignet gilt, wer alle A-Kriterien erfüllt und bei den B-Kriterium eine Mindest-punktzahl von mindestens 5 Punkten erreicht.
Der Auftraggeber darf gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages im Inland
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - (AEntG) -,zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYNR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.