Konzeptvergabe "Wohnquartier An den Eichen"

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 242-638746)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzeptvergabe "Wohnquartier An den Eichen"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um den gegenwärtigen Bedarf von Wohnraum zu erfüllen und dabei vor allem auch die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern, sind Kommunen gefordert, die Baulandentwicklung aktiv und nachhaltig zu gestalten. Seitens der Region Hannover wurde ein Wohnungsbaubedarf von 28.300 Wohneinheiten für die 21 Kommunen der Region Hannover bis 2025 ermittelt. Die Stadt Garbsen hat bei der Ausgestaltung ihrer Stadtentwicklungsziele die Schaffung von Wohnbauflächen in den Mittelpunkt gerückt und gestaltet sie durch aktive Liegenschaftspolitik mit dem Ziel, die Entwicklungsfähigkeit der Kommune und die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die im Stadtteil Berenbostel gelegene Fläche östlich der Wreschener Allee, südlich Dorfstraße und nördlich Auf dem Kampe einer baulichen Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zuzuführen. Die Stadt Garbsen möchte durch die Entwicklung von kommunalen Bauflächen den lokalen Wohnungsmarkt im Bereich Miete und Eigentum aktiv und nachhaltig unterstützen. Dabei kann eine bedarfsgerechte Umsetzung von preisgünstigem Wohnungsbau auf Basis des "Baulandbeschlusses für die Garbsener Stadtentwicklung" von 2020 realisiert werden.

Für das Plangebiet mit einer Größe von etwa 10,3 ha sollen entsprechend der angestrebten Nutzung ein allgemeines Wohngebiet, Flächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen sowie öffentliche Grünflächen umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, größtenteils Mehrfamilienhäuser mit Nahversorgung, Gastronomie, Ärzten und öffentlichen Einrichtungen vorzusehen.

Für die Entwicklung der Wohnbauflächen in Berenbostel wurden im Rahmen eines kooperativen städtebaulichen Workshops in intensivem Dialog der Fachverwaltungen, Stadtplanungs-, Architektur- und Landschaftsplanungsbüros sowie externer Berater unter Einbeziehung der Bürgerschaft und der gewählten Kommunalpolitik beispielhafte Lösungen zur Begegnung des erhöhten Bedarfs an Wohnraum in der Stadt Garbsen entwickelt. Der aus den Workshop-Ergebnissen erarbeitete Masterplan „Berenbostel – Wohnen 2020“ stellt eine Vorstufe des Bebauungsplans dar.

Zur Schaffung eines gut durchmischten Quartiers soll im Plangebiet eine Bandbreite aus verschieden gestalteten Bautypologien mit unterschiedlichen Wohn- und Eigentumsformen ermöglicht werden, um einer ganzheitlichen Entwicklung des Quartiers in Zukunft gerecht werden zu können. Für die Realisierung dieser Planung war die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit Bekanntmachung am 05.10.2021 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Die Entwicklung der Flächen des Bebauungsplanes Nr. 4/43 „Wohnquartier An den Eichen“ steht in Korrespondenz mit den Zielen des „Baulandbeschlusses für die Garbsener Stadtentwicklung“, und den angestrebten Dichtewerten der Region Hannover für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Garbsen zur Deckung von Wohnbedarfen und einer Verringerung des Flächenverbrauchs bei Neubauvorhaben.

Gegenstand der Konzeptvergabe sind fünf Baufelder des Plangebiets, die durch dieses Verfahren an geeignete Investoren / Bauträger vergeben werden sollen. Im Anschluss an das Verfahren soll für das durch Juryentscheidung ausgewählten Konzept mit den Bewerbern der Konzeptvergabe ein Kaufvertrag / Städtebaulicher Vertrag mit zugehöriger Bebauungsverpflichtung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen sollen nach Abschluss der Konzeptvergabe beginnen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 242-638746

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 17/01/2022
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Verlängerung Bewerbungsfrist Stufe 1 bis 24.01.2022 um 12:00 Uhr.

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