Konrad 2 - ZTE Lüftergebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 - ZTE Lüftergebäude
Art und Umfang der Leistung Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad:
1) Neubau eines Industriegebäudes mit den Abmessungen ca. L=46m x B=30m x H=10m (im Erdreich) mit Diffusor (Außendurchmesser D=6,70m, Oberkante bis H=45m über OKG) weitestgehend aus Stahlbeton (Ortbeton) mit Abdichtung “schwarze Wanne“, Baugrube vorhanden.
2) Neubau eines Schutzwasserpumpwerkes mit den Abmessungen ca. L=7,15 m x B=6,05 m x H=11,15 m (7,60 m im Erdreich) aus Stahlbeton (WU-Beton), Baugrube anteilig vorhanden.
Gewerke: Stahlbeton-, Blitzschutz-, Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-/Stahlbau-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Erdarbeiten Hauptmengen: Stahlbeton 5.520 m³ zzgl. Fertigteile, Magerbeton 860 m³, Betonstahl 850 t, Mauerwerk 1.370 m², Schwarze Wanne / Abdichtung 3.670 m² / Erdarbeiten 3.600 m³ Nähere Beschreibung der Leistung und weitere Grobmengen sowie Gebäudeübersichten sind dem beiliegendem Dokument “Teilnahmewettbewerb Ausschreibung Rohbauarbeiten“ BGE ULV 9KE/-/Z/-/-/F/KB/0002/00 zu entnehmen.
Salzgitter, Bleckenstedt
Art und Umfang der Leistung Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad:
1) Neubau eines Industriegebäudes mit den Abmessungen ca. L=46m x B=30m x H=10m (im Erdreich) mit Diffusor (Außendurchmesser D=6,70m, Oberkante bis H=45m über OKG) weitestgehend aus Stahlbeton (Ortbeton) mit Abdichtung “schwarze Wanne“, Baugrube vorhanden.
2) Neubau eines Schutzwasserpumpwerkes mit den Abmessungen ca. L=7,15 m x B=6,05 m x H=11,15 m (7,60 m im Erdreich) aus Stahlbeton (WU-Beton), Baugrube anteilig vorhanden.
Gewerke: Stahlbeton-, Blitzschutz-, Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-/Stahlbau-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Erdarbeiten Hauptmengen: Stahlbeton 5.520 m³ zzgl. Fertigteile, Magerbeton 860 m³, Betonstahl 850 t, Mauerwerk 1.370 m², Schwarze Wanne / Abdichtung 3.670 m² / Erdarbeiten 3.600 m³ Nähere Beschreibung der Leistung und weitere Grobmengen sowie Gebäudeübersichten sind dem beiliegendem Dokument “Teilnahmewettbewerb Ausschreibung Rohbauarbeiten“ BGE ULV 9KE/-/Z/-/-/F/KB/0002/00 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konrad 2 - ZTE Lüftergebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 38889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.