2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 49328 Melle
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYRYT9SVS16K Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Der Zeitplan ist mit Ausnahme des Termins der Absendung der EU-Bekanntmachung so-wie der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unverbindlich. Für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und der Beteiligung an der Präsentation im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird keine Vergütung gewährt. Mit dem Angebot wird u.a. die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags verlangt. Als Aufwandentschädigung für die Erstellung des Lösungsvorschlags wird gemäß § 77 Abs. 2 VgV ein Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR (brutto) gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist eine vollständige und aussagekräftige Lieferung der geforderten Unter-lagen. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Betrug: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Korruption: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Zahlungsunfähigkeit: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe Anlage 3 "Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB"